Seit drei Wochen hält eine Rechtsuchende unser kleines Gericht ein wenig auf Trab.
Sie wurde in einer Zivilangelegenheit außergerichtlich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten, der die Arbeit ihrer Meinung nach nicht sonderlich gut verrichtet habe, indem er lapidare Schreiben ohne jedweden rechtlichen Charakter aufsetzte. Einen anderen Anwalt könne sie sich wegen ihrer kleinen Rente nicht leisten. Außerdem sei sie gerade im Krankenhaus in der Nachbarstadt und könne daher nicht persönlich bei Gericht vorsprechen, sondern nur telefonisch.
Nachdem eine Kollegin ihr (in Unkenntnis der bereits erfolgten anwaltlichen Beratung) die Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe genannt hat, wurde sie (ca. 2 Wochen später) zu mir durchgestellt, um mir ihr Leid zu klagen (unsere RAST, die primär BerH beinhaltet, wechselt täglich).
Ich habe pflichtbewusst auch auf anderweitige Hilfsmöglichkeiten hingewiesen - auch im Hinblick auf etwaige Ansprüche gegen ihren bisherigen Anwalt. Sie teilte mir festentschlossen mit, dass sie gegen den Antragsgegner Klage erheben wollen würde. Der Streitwert ist im fünfstelligen Bereich, Zuständigkeit des LG wäre gegeben. Ich habe auf den Anwaltszwang hingewiesen.
Heute rief die Dame erneut an und klagte mir erneut ihr Leid - diesmal verkürzt, offenbar hat sie mich an Namen und Stimme erkannt. Ich habe sie recht eindringlich belehrt, dass Beratungshilfe aufgrund der bereits erfolgten Beratung nicht in Betracht kommt und eine Klage auch unter der Bedingung der Bewilligung von PKH erfolgen kann. Der RA, den sie jetzt aufgesucht hat (ein anderer als der, der vorher tätig war), bestehe aber auf die Vorlage eines BerH-Berechtigungsscheines. Sie selbst kann den Antrag nicht stellen.
Da mein Zutrag heute nicht sonderlich groß war, habe ich die Möglichkeit gehabt, zu recherchieren, von welchem "Krankenhaus" aus sie anruft. Es handelt sich hierbei um eine Psychiatrie, in dessen Räumen auch anderweitige Arztpraxen (Ortophädie und Radiologie) zu finden sind. Da die Anruferin mindestens seit 3 Wochen in diesem Krankenhaus ist, ist die Unterbringung auf der Neurologie nicht unwahrscheinlich. Hierfür spricht auch ihre psychische Verfassung bei den Anrufen. Die anfangs schnell auftretende Verzweiflung geht offenbar mit Verständnisproblemen einher, da meine Ratschläge (Verweise auf andere Hilfsmöglichkeiten, Hinweis auf die Abhängigmachung der Klage von PKH - ohne rechtliche Beratung natürlich) nicht angenommen werden wollten.
Wie der Sachverhalt rechtlich einzuordnen ist, ist mir klar. Ich habe der Anruferin schon fast mehr geholfen, als ich dürfte.
Meine Frage ist: Wie gehe ich am geschicktesten mit dieser Person um? Muss ich weitere Telefonate zu dieser Angelegenheit - in der keine gerichtliche Handlungsmöglichkeit (weder im Rahmen der BerH, noch über die RAST) gegeben ist - beantworten?
Hat jemand Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen?
Bevor ich um "grünes Licht" für ein etwaiges Abwimmeln (oder nicht mehr durchstellen lassen) in der Verwaltungsetage bitte, möchte ich gerne Denkanstöße sammeln. Ob eine Betreuung eingerichtet ist, weiß ich nicht, da die Anruferin mir ihren Vornamen nicht nannte und sie einen "Allerweltsnachnamen" trägt.