Einmalige Freigabe von Schadensersatzzahlungen bei P-Konto?

  • Hallo!

    Ein Schuldner von mir hat ein P-Konto (versteht sich leider immer noch nicht von selber), dessen Sockelbetrag durch Schadensersatzzahlungen (reultierend aus einem Verkehrsunfall) durch eine Versicherung und den Unfallgegner überschritten wird.
    Jetzt beantragte er die einmalige Erhöhung des Sockelbetrages, damit die Schadensersatzzahlungen ausgezahlt werden können. Den Gläubiger habe ich bereits angehört -der spielt nicht mit.
    Kann ich den Sockelbetrag jetzt einmalig erhöhen, oder sind Schadensersatzzahlungen, die dem Schuldner zustehen, pfändbar???

    Hilfe!!

  • Das Konto ist gepfändet. Ausser ALGII gingen diesen Monat noch zwei Zahlungen resultierend aus Unfallentschädigungen ein. Dadurch wird der Sockel überschritten.
    Ich weiß jetzt nicht, ob diese "Schadensersatzzahlungen" pfändbar sind oder dem Schuldner ausgezahlt werden müssen.
    Im Stöber finde ich irgendwie nichts passendes...

  • ......Jetzt beantragte er....

    was steht im Antrag? Im Zweifel nachhaken

    Was ist es genau?

    Ersatzforderung für Sachschaden?

    Dann pfändbar - ausser bei § 811 I 2,3 ZPO
    Stöber FORDERUNGSPFÄNDUNG
    15. Auflage Randziffer 297

    dort mal gelesen?
    Ab Randziffer 296 werden einige Varianten abgehandelt

    ......Im Stöber finde ich irgendwie nichts passendes...

    was genau suchst du?

    Oder bin ich auf deiner Ignorierliste?

  • Es ist zunächst Sache des Schuldners, im begründeten Antrag die Schadenersatzzahlungen, insbesondere deren Unpfändbarkeit, näher zu bezeichnen. Und dann muss es hier im Forum angegeben werden, damit man solche Fragen überhaupt beantworten kann.

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