Hallo Zusammen!
In meinem Pensum habe ich nebenbei auch Freiheits- und Unterbringungssachen.
Die entstandenen Kosten sind ja von den Betroffenen selbst zu zahlen.
Vorliegend habe ich einen Beschluss indem die Abschiebungshaft angeordnet wird. Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene
Nun habe ich in der Akte Dolmetscherkosten von ca. 80,00 €. Meine Frage, versuche ich diese von dem Betroffenen einzuziehen?
ich bin deshalb verwirrt, weil in einem vorherigen Beschluss steht, dass die Freiheitsentziehung angeordnet wird und die Entscheidung gerichtskosten- und gerichtsauslagenfrei ergeht.
Habe leider auch keine Ahnung, wo ich sowas überhaupt mal nachschlagen kann.
Bin auf Antworten gespannt