mündl.Prüfung- DLA- Arbeiten ? (RLP)

  • Hallo zusammen,

    ich bin momentan in Studium 2 und über Rheinland-Pfalz eingestellt. (kurz vor den Prüfungen :oops:)
    Ich habe eine Frage zum Ablauf und kann leider in keiner Verordnung die Antwort hierzu finden.

    Nach schriftlicher Prüfung erfolgt die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft (August).
    Ab 01.09. unterliegt man dann dem Dienstleistungsauftrag. Die mündliche Prüfung ist angesetzt auf den 07.Oktober.
    Was ist nach der mündlichen Prüfung (Bis zur Diplomierungsfeier Ende November)?

    Arbeitet man nach bestandener mündlicher Prüfung schon "richtig", oder geht der DLA bis zur Diplomierungsfeier (weiter) und danach beginnt erst das "richtige arbeiten"?

    Würde mich über Antworten freuen.
    Liebe Grüße :)

  • Hallo,

    schau mal in § 22 BeamtStG und in dein zuständiges Beamtengesetz. Nach Bestehen der mündlichen Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes. In der Regel geht es aber nahtlos weiter in das Beamtenverhältnis auf Probe. Dazu bekommt man eine neue Ernennungsurkunde ausgehändigt und nach Annahme derselben darf am nächsten Tag richtig loslegen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • zum rein praktischen:
    Du bleibst weiter an deinem DLA Gericht bis zum 01.11. dann kommst du zu deinem neuen Stammgericht (was auch dein DLA Gericht sein kann). Ab dem Tag nach der mündlichen Prüfung arbeitest du Vollzeit und nicht mehr wie vor der Prüfung halbtags.
    Wenn du noch sonstige Fragen zum rein praktischen Ablauf hast, kannst du dich gerne melden. Lg

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