Hallo zusammen,
ich bin momentan in Studium 2 und über Rheinland-Pfalz eingestellt. (kurz vor den Prüfungen )
Ich habe eine Frage zum Ablauf und kann leider in keiner Verordnung die Antwort hierzu finden.
Nach schriftlicher Prüfung erfolgt die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft (August).
Ab 01.09. unterliegt man dann dem Dienstleistungsauftrag. Die mündliche Prüfung ist angesetzt auf den 07.Oktober.
Was ist nach der mündlichen Prüfung (Bis zur Diplomierungsfeier Ende November)?
Arbeitet man nach bestandener mündlicher Prüfung schon "richtig", oder geht der DLA bis zur Diplomierungsfeier (weiter) und danach beginnt erst das "richtige arbeiten"?
Würde mich über Antworten freuen.
Liebe Grüße