Vorlage des Titels?

  • Mir liegt ein Antrag in einer Zivilsache auf Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vor.
    Aus dem Antrag ergibt sich, dass gegen den Beklagten ein Insolvenzverfahren durchgeführt und ihm durch Beschluss die Restschuldbefreiung versagt wurde. Der Kläger hatte seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.

    Ich habe vom Insolvenzverfahren leider keine Ahnung, daher meine Frage:

    Musste das Urteil irgendwo oder irgendwem im Insolvenzverfahren vorgelegt werden, so dass es dabei verloren gegangen sein kann?

  • Wenn der Gläubiger das Original an den Verwalter geschickt haben sollte, dann sollte er auch mal beim Insolvenzgericht nachfragen wegen der Verbindung des Titels mit dem vollstreckbaren Tabellenauszug.

    Bei RSB-Erteilung sowieso nur noch Makulatur. Ich gehe mal davon aus, dass der Schuldner die RSB einwenden wird.

  • Laut Beitrag #1 wurde die Restschuldbefreiung versagt. Vollstreckungstitel ist dann aber doch der vollstreckbare Auszug aus der Insolvenztabelle. Wozu dann eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Ursprungstitels?:gruebel:

    Weil sich Tabelle und Ursprungstitel nicht immer decken, da laufende Zinsen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden dürfen und somit nicht in der Tabelle stehen folglich auch nicht tituliert sind.

  • Laut Beitrag #1 wurde die Restschuldbefreiung versagt. Vollstreckungstitel ist dann aber doch der vollstreckbare Auszug aus der Insolvenztabelle. Wozu dann eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Ursprungstitels?:gruebel:

    Weil sich Tabelle und Ursprungstitel nicht immer decken, da laufende Zinsen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden dürfen und somit nicht in der Tabelle stehen folglich auch nicht tituliert sind.

    Stimmt, daran hab ich natürlich nicht gedacht:oops:

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