Mir liegt ein Antrag in einer Zivilsache auf Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vor.
Aus dem Antrag ergibt sich, dass gegen den Beklagten ein Insolvenzverfahren durchgeführt und ihm durch Beschluss die Restschuldbefreiung versagt wurde. Der Kläger hatte seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.
Ich habe vom Insolvenzverfahren leider keine Ahnung, daher meine Frage:
Musste das Urteil irgendwo oder irgendwem im Insolvenzverfahren vorgelegt werden, so dass es dabei verloren gegangen sein kann?