Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen:
Ein Mitarbeiter hat bei Aufnahme eines Arbeitgeberdarlehen bereits eine Pfändung vorliegen, sodass das Darlehen in den Nachrang geht. Während des laufenden Arbeitgeberdarlehens ist uns eine weitere Lohnpfändung eingegangen, wie verhält es sich nun mit der Rangfolge, wenn die erste Pfändung komplett getilgt ist? Verringert sich der monatliche pfändbare Betrag der zweiten Pfändung nun um die Summe, mit der das Darlehen getilgt wird oder bleibt alles beim alten, weil ihm nach wie vor, vor Aufnahme des Darlehens eine Pfändung vorlag?