Kindergeld für volljährige Kinder

  • Hallo erstmal,

    also ich mache das bei den Berechnungen grundsätzlich so, dass ich das Kindergeld (für minderjährige Kinder) bei dem Elternteil als Einkommen anrechne, der es erhält. Für das Kind berücksichtige ich den Freibetrag, eventuelle Unterhaltsleistungen ziehe ich aber ab.

    Habe jetzt hier zwei volljährige Kinder. Wohnen noch zuhause, Vater bekommt das Kindergeld. Grundsätzlich würde ich das hier genauso berechnen, die volljährigen Kinder haben jedoch ein eigenes Einkommen (Ausbildungsvergütung bzw. Bafög). Es würde sich nach Anrechnung kein Freibetrag mehr ergeben.

    Kann ich das Kindergeld trotzdem als Einkommen des Vaters berücksichtigen obwohl ich keinen Freibetrag für die Kinder berücksichtige?


  • Kann ich das Kindergeld trotzdem als Einkommen des Vaters berücksichtigen obwohl ich keinen Freibetrag für die Kinder berücksichtige?



    Ja. Es ist Einkommen des Vaters - und wenn das Kind Einkünfte hat, aufgrund derer es nicht als unterhaltsberechtigt anzurechnen ist, ist es eben so ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Kann ich das Kindergeld trotzdem als Einkommen des Vaters berücksichtigen obwohl ich keinen Freibetrag für die Kinder berücksichtige?

    Nachdem ich mal von meinem OLG aufgehoben wurde, setze ich Kindergeld für volljährige Kinder nicht mehr als Einkommen bei der PKH/VKH-Partei an.

    OLG Naumburg, FamRZ 2009, 1849-1850:
    "Grundsätzlich ist Kindergeld Einkommen im Sinne des Sozialhilferechts. Ist das Kind jedoch volljährig hat es einen - zivilrechtlichen - Anspruch auf Auskehrung des Kindergeldes in voller Höhe, da es auch insoweit auf den Unterhalt angerechnet wird."

    Also rechne ich nach § 115 Abs. 1 S. 7 ZPO das Kindergeld auf den Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2. b) ZPO an. Hat das vollj. Kind insgesamt mehr Einkünfte als 354,00 € wird kein Freibetrag berücksichtigt.

  • Gibt es inzwischen neuere Entscheidungen zur Problematik Kindergeld bei volljährigen Kindern? Wie handhabt ihr das aktuell?


    Folgender Fall veranlasst mich zur Nachfrage:

    Im Rahmen der PKH-Überprüfung geht eine Erklärung über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse ein. Anhand dieser ist festzustellen, dass die Betreffende nunmehr ein deutlich höheres Arbeitseinkommen erzielt.
    Sie hat zwei Kinder, eines ist noch lange minderjährig, das andere (fast) volljährig und in einer betrieblichen Ausbildung befindlich. Für das jüngere Kind erhält sie Unterhaltsvorschuss, für das ältere etwas Unterhalt (ca. 150,- €) und laut Erklärung jeweils das volle Kindergeld. Die Miete zahle sie vollständig allein.

    Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens ergibt trotz des Abzugs des Freibetrages für Alleinerziehende eine ziemlich hohe Rate. Dabei wurde das Kindergeld für beide Kinder vollständig als Einkommen der PKH-Partei berücksichtigt.

    Nun kommt ein "Widerspruch" gegen die angekündigte Ratenanordnung, der sich u. a. darauf gründet, dass Sohn A jetzt volljährig ist und daher das Kindergeld von ihr erhalte.

    (Der betreffende Sohn lebt noch zu Hause und erhält Ausbildungsvergütung, die den für ihn im Rahmen der PKH zu berücksichtenden Freibetrag bereits übersteigt. Außerdem zahlt wie gesagt der Kindesvater noch monatlich ca. 150,- € Unterhalt für ihn. In der Unterhaltsberechnung wurde die Ausbildungsvergütung hälftig abgezogen.)

    Muss die Entscheidung der PKH-Partei hinsichtlich des Kindergeldes bei der Berechnung berücksichtigt werden? Da der Sohn noch bei Mutter wohnt, dürfte m. E. sein Bedarf nicht so groß bzw. gedeckt sein. (Andere Azubis zahlen eher ein kleines Kostegeld, wenn sie noch zu Hause leben.)

    Was meint ihr dazu?

  • Streitig. Ich widerspreche cheersluv mal: Kindergeld ist bei dem anzurechnen, der‘s kriegt. Wenn die Mutter es dem Sohn gibt, hat sie es gekriegt und es ist bei ihr abzurechnen. Wenn es dem Sohn überwiesen wird (er wird ja als Azubi ein eigenes Konto haben), würde ich es beim Sohn anrechnen.

    Frog:
    Auf welches Ergebnis kommst du denn, wenn du den Sohn (sein Einkommen und seine Freibeträge) außer Acht lässt? Der Dürbeck/Gottschalk hat eine Randnummer, nach der Angehörige, die im Haushalt der PKH-Partei leben und nur über geringe Einkünfte (so um die Freibeträge rum - man hat da Interpretationsspielraum) verfügen, bei der Berechnung außen vor gelassen werden können.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Wenn es dem Sohn überwiesen wird (er wird ja als Azubi ein eigenes Konto haben), würde ich es beim Sohn anrechnen.

    Meine Antwort war zu Provokationszwecken verkürzt :D
    Völlig klar, aber ist es eher nicht so, dass es eher Ausnahmefälle sind, in denen das Kindergeld direkt ans Kind geht? Nämlich dann, wenn zu erwarten ist, dass kein Elternteil den Unterhaltsanspruch erfüllt?

  • Streitig. Ich widerspreche cheersluv mal: Kindergeld ist bei dem anzurechnen, der‘s kriegt. Wenn die Mutter es dem Sohn gibt, hat sie es gekriegt und es ist bei ihr abzurechnen. Wenn es dem Sohn überwiesen wird (er wird ja als Azubi ein eigenes Konto haben), würde ich es beim Sohn anrechnen.

    Du würdest also tatsächlich differenzieren, ob die Mutter das KG ihrem Sohn überweist oder sie der Kindergeldkasse mitgeteilt hat, dass die Auszahlung unmittelbar an ihren Sohn erfolgen soll?

    Frog:
    Auf welches Ergebnis kommst du denn, wenn du den Sohn (sein Einkommen und seine Freibeträge) außer Acht lässt? Der Dürbeck/Gottschalk hat eine Randnummer, nach der Angehörige, die im Haushalt der PKH-Partei leben und nur über geringe Einkünfte (so um die Freibeträge rum - man hat da Interpretationsspielraum) verfügen, bei der Berechnung außen vor gelassen werden können.

    Was meinst du mit konkret "außen vor lassen"? :gruebel: Das Kindergeld ganz unter den Tisch fallen lassen?

    In meinem Fall kommt der PKH-Partei ohnehin kein Freibetrag für ihren Sohn zugute, da seine Ausbildungsvergütung bereits seinen Freibetrag übersteigt. Hinzu kommt noch Unterhalt, den er vom Vater erhält.

    Eigentlich müsste ich bei der PKH-Partei wohl sogar nur einen Teil der Wohnkosten berücksichtigen, da der Sohn als Angehöriger mit eigenem Einkommen im Haushalt lebt. Wie gesagt, in anderen PKH-Erklärungen wird bei einem Kind, das Azubi ist, häufig angegeben, dass es ein Kostegeld von x € zahlt. In meinem Fall erhält der Sohn hingegen das Kindergeld noch "oben drauf".

  • Wenn es dem Sohn überwiesen wird (er wird ja als Azubi ein eigenes Konto haben), würde ich es beim Sohn anrechnen.

    Meine Antwort war zu Provokationszwecken verkürzt :D
    Völlig klar, aber ist es eher nicht so, dass es eher Ausnahmefälle sind, in denen das Kindergeld direkt ans Kind geht? Nämlich dann, wenn zu erwarten ist, dass kein Elternteil den Unterhaltsanspruch erfüllt?

    "[FONT=&quot]Es besteht oftmals der Glaube, das Kindergeld sei für die Kinder da und somit sind diese auch diejenigen, die einen Anspruch auf die staatliche Hilfe haben. [/FONT][FONT=&quot]Dies ist ein Irrglauben: das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch die Kinder entstehen. Insofern können im Regelfall also auch nur die Eltern diese Steuerentlastung beanspruchen und einen entsprechenden Antrag stellen."

    von http://www.kindergeld.org/kindergeldanspruch/

    [/FONT]"Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden.
    Das Kindergeld kann unter diesen Voraussetzungen auch an das Kind selbst abgezweigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Es bekommt also keinen Unterhalt von den Eltern."

    von www.arbeitsagentur.de


    [FONT=&quot]

    [/FONT]


  • "[FONT=&amp]Es besteht oftmals der Glaube, das Kindergeld sei für die Kinder da und somit sind diese auch diejenigen, die einen Anspruch auf die staatliche Hilfe haben. [/FONT][FONT=&amp]Dies ist ein Irrglauben: das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch die Kinder entstehen. Insofern können im Regelfall also auch nur die Eltern diese Steuerentlastung beanspruchen und einen entsprechenden Antrag stellen."

    von http://www.kindergeld.org/kindergeldanspruch/

    [/FONT]"Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden.
    Das Kindergeld kann unter diesen Voraussetzungen auch an das Kind selbst abgezweigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Es bekommt also keinen Unterhalt von den Eltern."

    von www.arbeitsagentur.de
    [FONT=&amp]
    [/FONT]

    Genau das meine ich.


  • Meine Antwort war zu Provokationszwecken verkürzt :D
    Völlig klar, aber ist es eher nicht so, dass es eher Ausnahmefälle sind, in denen das Kindergeld direkt ans Kind geht? Nämlich dann, wenn zu erwarten ist, dass kein Elternteil den Unterhaltsanspruch erfüllt?

    Hat funktioniert! :D
    Ja, kommt auch bei mir seltener vor, aber wenn es explizit vorgetragen wird, dass der Sohn das Kindergeld bekommt, würde ich prüfen, ob das nicht so ein seltener Fall ist. Wahrscheinlich fußt die Rechtsprechung, auf die ich mich berufe, auf dem von Traumtänzer zitierten Grundsatz.


    Du würdest also tatsächlich differenzieren, ob die Mutter das KG ihrem Sohn überweist oder sie der Kindergeldkasse mitgeteilt hat, dass die Auszahlung unmittelbar an ihren Sohn erfolgen soll?



    Ja, würde ich. Ich stütze mich dabei aber auch auf Rechtsprechung, die explizit sagt "Anrechnung da, wo die Kindergeldkasse es hinschickt". Ich bin faul und verlinke auf mich selbst: s. Fundstellen ab Post #7!


    Was meinst du mit konkret "außen vor lassen"? :gruebel: Das Kindergeld ganz unter den Tisch fallen lassen?

    In meinem Fall kommt der PKH-Partei ohnehin kein Freibetrag für ihren Sohn zugute, da seine Ausbildungsvergütung bereits seinen Freibetrag übersteigt. Hinzu kommt noch Unterhalt, den er vom Vater erhält.

    Eigentlich müsste ich bei der PKH-Partei wohl sogar nur einen Teil der Wohnkosten berücksichtigen, da der Sohn als Angehöriger mit eigenem Einkommen im Haushalt lebt. Wie gesagt, in anderen PKH-Erklärungen wird bei einem Kind, das Azubi ist, häufig angegeben, dass es ein Kostgeld von x € zahlt. In meinem Fall erhält der Sohn hingegen das Kindergeld noch "oben drauf".

    Das Kindergeld bei dem berücksichtigen, an den es gezahlt wird. Eventuell würde ich aber den Sohn, sein Einkommen (inkl. Kindergeld, falls er es kriegt) und seine Freibeträge aus der Berechnung nehmen, wenn der Sohn insgesamt gesehen "nicht so ins Gewicht fällt". Die Auffassung wird von Dürbeck/Gottschalk in der 9. Auflage von "Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe" in Randnummer 314 vertreten und ist auch bei beck-online veröffentlicht. Explizit soll "das Einkommen des Angehörigen" außen vor gelassen werden. So, wie ich es kenne, meint das dann aber auch die Freibeträge für den Angehörigen.

    Ich kann dir keine konkreten Zahlen sagen, wann so ein "den lasse ich weg"-Fall vorliegt. Das ist immer ein bisschen Einzelfallsache und "persönliche Vorliebe".

    Wenn jemand (nachgekleckert) vorträgt, dass Kostgeld gezahlt wird, lasse ich mir die Zahlungen aus den vergangenen drei bis sechs Monaten nachweisen. Kommt nämlich mal ganz gern vor, dass auf mein "Huhu, es sind Zahlungen zu leisten" ein "Ach je, ganz vergessen, ich zahle Mama monatlich 300,00€!" vorgetragen wird.
    Nach der mir bekannten Rechtsprechung (z.B. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17. September 2009 – 3 Ta 562/09 –, juris) wird Kostgeld nur zur Hälfte abgezogen, die andere Hälfte ist mit Abzug der Freibeträge abgegolten.

    Käme das im Grundfall vor, hätte die Mutter 300 € Kostgeld als (weiteres) Einkommen und der Sohn bekäme davon nur 150,00 € abgezogen. Das musste ich aber faktisch nie so "durchboxen", weil es sich meist im "Sohn außen vor lassen"-Rahmen bewegt hat.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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