Hallo erstmal,
also ich mache das bei den Berechnungen grundsätzlich so, dass ich das Kindergeld (für minderjährige Kinder) bei dem Elternteil als Einkommen anrechne, der es erhält. Für das Kind berücksichtige ich den Freibetrag, eventuelle Unterhaltsleistungen ziehe ich aber ab.
Habe jetzt hier zwei volljährige Kinder. Wohnen noch zuhause, Vater bekommt das Kindergeld. Grundsätzlich würde ich das hier genauso berechnen, die volljährigen Kinder haben jedoch ein eigenes Einkommen (Ausbildungsvergütung bzw. Bafög). Es würde sich nach Anrechnung kein Freibetrag mehr ergeben.
Kann ich das Kindergeld trotzdem als Einkommen des Vaters berücksichtigen obwohl ich keinen Freibetrag für die Kinder berücksichtige?