Hallo,
seit 2 Monaten Dauerproblem mit Arrestbeschlüssen...
Folgendes: wir haben einen Arrestbeschluss erwirkt, diesen entsprechend über GVZ an Antragsgegner zugestellt.
Dieser Arrestbeschluss wurde dann aber nochmals abgeändert; es erging ein Beschluss. In diesem Verfahren war der Antragsgegner sodann durch RA vertreten. Der abgeänderte Beschluss wurde sodann im Parteibetrieb (von Anwalt zu Anwalt) an gegn. RA zugestellt.
Das ist doch korrekt, oder?? Der gegn. RA reicht uns jedoch jetzt nicht das Empfangsbekenntnis zurück und die Vollziehungsfrist des Arrestbeschlusses läuft in den nächsten Tagen ab!!
Die Vollziehungsfrist berechne ich ab dem 2. Arrestbeschluss, also dem abgeänderten. Oder?
Hilfe!!
Danke für eure Hilfe!