Hallo,
mir liegt ein Antrag des Abwesenheitspflgers vor, für die Genehmigung eines Antrages auf Todeserklärung des Abwesenden zu stellen. Ich habe mich gefragt, ob man in diesem Fall auch einen Verfahrenspfleger bestellt, welche Rechte des Abwesenden sollte dieser denn vertreten?