Antrag auf Genehmigung zur Stellung eines Antrages auf Todeserklärung

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag des Abwesenheitspflgers vor, für die Genehmigung eines Antrages auf Todeserklärung des Abwesenden zu stellen. Ich habe mich gefragt, ob man in diesem Fall auch einen Verfahrenspfleger bestellt, welche Rechte des Abwesenden sollte dieser denn vertreten?

  • ...soviel ich weiß existiert eine BGH - Entscheidung, die besagt, dass grundsätzlich auch bei Abwesenheitspflegschaften ein Verfahrenspfleger einzusetzen ist...habe die Fundstelle aber leider gerade nicht parat ...sorry...

  • >>...welche Rechte des Abwesenden sollte dieser denn vertreten? <<

    Na, ja. Er soll ja immerhin sterben :D



    Aber das ist doch ein höchstpersönliches "Geschäft"... ;)

    Der Verfahrenspfleger könnte (zusätzlich zu den amtswegigen Ermittlungen) ermitteln, ob der Abwesende vielleicht doch noch lebt und wo er sich aufhält... Das wäre meine einzige Vermutung. Bei Nicht-Abwesenden wird doch auch kein Verfahrenspfleger im Todeserklärungsverfahren bestellt!? :gruebel:

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!