Eintragung eines Wegerechts auf in Italien gelegenen Grundstücken

  • Hallo miteinander,

    mein Betroffener hat mehrere Grundstücke in Italien, auf die nun ein Wegerecht eingetragen werden soll. Der Weg soll zu einem auf einem anderen Grundstück gelegenen Haus führen. Als Entschädigung soll der Betroffene 5.000 EUR erhalten.

    Laut Auskunft des Betreuers benötigt er nun eine Vollmacht durch das Gericht, wonach er befugt ist, hierfür eine Unterschrift zu leisten. Mir fällt hierzu lediglich eine Vorgenehmigung ein. Ich habe jedoch nur den Entwurf einer in italienischer Sprache abgefassten privatschriftlichen Vereinbarung nebst Übersetzung vorliegen. Hieraus ergeben sich die Grundstücke, der Verlauf des Weges (es wird jedoch auf einen Lageplan verwiesen, welcher mir nicht vorliegt) und die vereinbarte Entschädigung. Ein Grundbuchauszug liegt mir nicht vor - laut Angaben des Betreuers exisitert ein solcher in Italien nicht?!

    Wie soll ich die Vorgenehmigung erteilen? Welche Unterlagen soll ich noch verlangen? :gruebel:

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