Betroffener in Spanien

  • Der Sohn von A hat mitgeteilt, dass sein Vater, der hier noch gemeldet ist, seit ca. 4 Monaten in Spanien lebt, dort aber völlig verwahrlost und wahrscheinlich einen Betreuer braucht.

    Was kann bzw. muss das hiesige Betreuungsgericht veranlassen ?

  • Ich denke, nichts. Der Betroffene hat seinen Lebensmittelpunkt in Spanien und nicht mehr in Deutschland, auch wenn er sich hier nicht abgemeldet hat.

  • Aber für welche Fälle wäre denn dann gem 272 Nr. 4 das ag Schöneberg zuständig? Nur für vermögensrechtliche Fürsorgebedürfnisse?

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