Hallo,
der VU hat im April 2012 nach Erlass eines HBs seine Geldstrafe bezahlt. Von einem drohenden Insolvenzverfahren war nichts bekannt. Nun legt ein Rechtsanwalt einen Beschluss v. März 2012 vor, in dem er zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte im Juni 2012. Der Ins.verwalter verlangt die Rückzahlung der Geldstrafe plus Zinsen ab Eröffnung.
Das Urteil des BGH v. 14.10.2010 IX ZR 16/10 liegt mir vor. Dort liegt der Fall aber insoweit anders, als die StA vom Insolvenzverfahren wusste.
Vielen Dank für Eure Hilfe!