IN-Verfahren wird eröffnet. Kurz darauf stirbt die Schuldnerin, es folgt Überleitung in Nachlassinso. Nun meldet eine KK eine Forderung an, KV-Beiträge für den Zeitraum IE bis Tod der Schuldnerin.
Handelt es sich hier um § 325 InsO-Verbindlichkeiten, welche zur Tabelle angemeldet werden können? Ich stehe gerde wirklich auf dem Schlauch und werde auch aus der Kommentierung kein Stück schlauer.