Hallo,
die Betreuerin reicht am 08.04.13 einen Vergütungsantrag ein.
Sie hat für den Zeitraum vom 05.10.2010 (jeweils quartalsweise) bis zum 29.02.2012 nach dem Kriterium "mittellos" die Vergütung aus der Landeskasse erhalten.
Vor einigen Monaten kam heraus, dass die Betreute vermögend ist. Ihr Onkel hatte ein Sparbuch von ca. 50.000,00 € auf den Namen der Betreuten angelegt. Die Betreuerin konnte nichts davon gewusst haben, zumal die Vermögenssorge erst kürzlich eingerichtet wurde und die Betroffene bis vor kurzem von Grundsicherungsleistungen gelebt hat.
Die Betreuerin möchte jetzt die Differenz zur Vergütung, die sie bereits aus der Landeskasse erhalten hat zur Vergütung nach dem Kriterium "vermögend" gegen das Vermögen der Betroffenen festgesetzt haben.
Ich sehe hier das Problem der Verjährung. Ist nicht nach § 2 VBVG der Anspruch bis zum 29.11.2011 erloschen? ( darauffolgendes Quartal: 30.11.11-29.02.12 - dazu 15 Monate = noch nicht erloschen).
Anderseits konnte die Betreuerin nichts von dem Status "vermögend" wissen...