Genehmigung eines Mietvertrages

  • Hallo,

    ich mache noch nicht so lange Betreuungssachen und soll nun erstmalig einen Mietvertrag genehmigen.

    Es liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der Betroffene lebte schon bei Einrichtung der Betreuung (2010) im Heim. Die Ehefrau bewohnte das Einfamilienhaus weiter. Nun ist die Ehefrau gestorben. Der Betroffene ist alleiniger Erbe. Die Betreuerin (Schwiegertochter) hat u. a. die Vermögenssorge und will das Haus vermieten, damit von der Miete die monatlichen Kosten (Heim etc.) bezahlt werden können.

    Die Betreuerin legt mir jetzt einen Mietvertrag zur Genehmigung vor. Der Betroffene ist dement und wohl nicht anhörungsfähig. Ich beabsichtige daher, einen Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) zu bestellen, der dann auch die rechtlichen Aspekte des Vertrages prüft.

    Es gibt jedoch schon folgende Besonderheiten:

    - die Mieter sind in Insolvenz
    -> muss hier der Insolvenzverwalter den Mietvertrag genehmigen???

    - es wurde keine Kaution vereinbart

    - ein Jahr lang soll die Miete nur zu 1/2 gezahlt werden, dafür sollen die Mieter diverse handwerkliche Arbeiten am Haus verrichten (Renovierung, Instandsetzung des Gartens etc.)

    Was meint ihr dazu?? Was muss ich sonst bei der Genehmigung eines Mietvertrages beachten??

  • Ist bekannt, wieso das Haus dann nicht einfach verkauft wird?


    Da würde ich nicht drüber nachdenken, wenn der Betroffene nicht unbedingt auf den Verkaufserlös angewiesen ist und es die Möglichkeit der Vermietung gibt. Das Eigentum ist momentan wohl sicherer als jede Geldanlage....


    - die Mieter sind in Insolvenz
    -> muss hier der Insolvenzverwalter den Mietvertrag genehmigen???


    Das weiß ich ehrlich gesagt nicht, das müsste aber der Verfahrenspfleger weiter helfen können.


    - es wurde keine Kaution vereinbart


    Ist zwar nicht schön, aber auch nicht zwingend vorgeschrieben.


    - ein Jahr lang soll die Miete nur zu 1/2 gezahlt werden, dafür sollen die Mieter diverse handwerkliche Arbeiten am Haus verrichten (Renovierung, Instandsetzung des Gartens etc.)


    Das würde mir so nicht reichen. Was ist, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Da sollte zumindest ein Passus drin sein, dass da kurzfristig und vorzeitig die Miete auf den vollen Preis erhöht werden kann. Muss aber der Verfahrenspfleger aushandeln.

    Mal unabhängig davon: Ist das Haus sehr schwer zu vermieten? Gibt es keine Auswahl an Interessenten?

  • Hallo Zusammen, kein normaler Vermieter würde einen Mietvertrag mit solchen Vorraussetzungen auf der Mieterseite abschließen. Mag unsozial erscheinen ist aber die Regel. Insbesondere wenn es darum geht dauerhafte Erträge zu erzielen verbietet sich ein solcher Mietvertrag von selbst. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug springt die Kommune bei der Miete zwar ein - aber sind die Anspruchsgrenzen auf Wohnraumgröße denn im Rahmen? Darüber hinaus wird die Immobilie mit einem solchen Mietvertrag regelrecht entwertet, da im Falle des Falles nur ein entsprechend risikobereiter Dritter das Haus mit ebensolchen Abschlägen kaufen würde. Fazit: Vermietung ist sicher möglich, aber bitte mit Mietern mit festem Regeleinkommen, sauberer Schufa, sauberem Zeugnis des Vorvermieters, ebensolcher Selbstauskunft etc.
    Mit den besten Grüßen aus der documenta-stadt
    Dietmar Bremer

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten.

    Also es gab wohl nicht so viele Interessenten, weil das Haus nicht so im besten Zustand ist.

    Und die Mieter, die das Haus jetzt mieten sollen, sind wohl handwerklich sehr begabt und bereit, das Haus wieder in Schuss zu bringen. Deswegen hatte sich die Betreuerin wohl für sie entschieden.

  • Also ich hab sowas ähnliches durchaus schon mal genehmigt, da kann man durchaus auch Glück haben.

    Ging da aber um Mieteinnahmen die nicht so richtig nötig waren für Lebensunterhalt, schon fast echte Bruchbuden mit viel Gartenpflegeaufwand.

    Betreuten fragen, Verfahrenspfleger fragen, evtl. persönlichen Eindruck von den Mietern verschaffen...?
    Kannst genehmigen oder auch nicht.

    Ggf. Standardmietvertrag abschließen und Standardwerkvertrag und dann verrechenen...?

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