Betroffener soll keine Post im Betreuungsverfahren bekommen

  • Hallo!
    Ich habe hier eine recht komplizierte Betreuungssache (kompliziert wegen den beteiligten personen...)

    Der Vater ist Betreuer für persönliche Angelegenheiten. Für die Vermögenssorge ist derzeit ein Steuerberater als Betreuer bestellt.

    Jetzt soll ein Erbauseinandersetzungsvertrag genehmigt werden.
    Da der Betroffene natürlich gemäß § 275 FamFG verfahrensfähig ist, muss ich ihm ja auch sämtliche Unterlagen in dem Verfahren zuschicken.

    Der Vater schreibt mir jetzt immer ganz empört, was das denn soll, sein Sohn (der in einem Heim für Behinderte lebt) kann mit den ganzen Unterlagen sowieso nicht anfangen, es überfordert ihn auch vom Inhalt her und sowieso kann es ja wohl nicht sein, dass das Pflegepersonal dort die ganze Post öffnet und erfährt, was in dem Betreuungsverfahren alles abläuft und vorallem was es mit der Erbschaft auf sich hat...

    Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass sein Sohn auch unabhängig von seiner Geschäftsfährigkeit in diesem Verfahren Verfahrensfähig ist und ich da keinen Spielraum habe.

    Er besteht aber darauf, dass man eine andere Lösung findet...

    Wie seht ihr das?
    Ich habe doch gar keine andere Wahl, als dem Betroffenen sämtlichen Schriftverkehr und Beschlüsse etc. an seine Adresse zu schicken, oder?
    Er ist für mich verfahrensfähig Punkt. Auf die Frage, ob er versteht, was da drin steht oder nicht, kommt es für mich nicht an. Und dass das Pflegepersonal die Briefe liest, da kann ich ja auch nix für...
    Hättet ihr einen Vorschlag, wie ich das händeln soll?

  • Sehe auch keine Möglichkeit im Sinne des Vaters.
    Nach § 34 II FamFG kann allenfalls von der persönlichen Anhörung abgesehen werden , wenn dessen Voraussetzungen vorliegen.
    Nach § 288 I FamFG kann mit ärztlichem Zeugnis höchstens von der Bekanntgabe der Gründe des Genehmigungsbeschlusses Abstand genommen werden.

    Also nicht beirren lassen .

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (26. April 2013 um 09:07) aus folgendem Grund: Ergänzung Gesetz

  • Wie das Vögelchen.
    Die Betroffenen sind ja auch anzuhören, wenn sie im Wachkoma liegen. Den Betroffenen - Möglichkeit der Kenntnisnahme hin oder peng - sind auch sämtliche Unterlagen zuzustellen.
    Ob und inwieweit die Betroffenen die Unterlagen verstehen können, lesen können oder einfach mit bunten Bildchen bemalen - davon redet der Gesetzgeber nicht.
    Es ist zu machen. Punkt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Athene noctua gehören zur Klasse der Vögel. Dass diese auch kleinere Wesen dieser Klasse zu ihren Grundnahrungsmitteln zählen, ist bedauerlich, doch nicht zu ändern. Ist das Leben doch gezeichnet von Fressen und Gefressenwerden.

    Jedenfalls macht unsere Politik schon seit Jahren das, wofür auch der Steinkauz steht: Wir tragen unsere Eulen nach Athen. :cool:

    Doch jetzt wieder btt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Na ja ; eine Eule nach Athen zu tragen, wäre mir - jedenfalls als Steinkauz - doch zu schwer.
    Das überlasse ich lieber den Politikern.;)

  • Kann der Vater nicht einfach, wenn er denn den Vertretungskreis Öffnen und Anhalten der Post hat, sagen, dass niemand im Heim die Post aufmachen soll, sondern er immer dann kommt und mit dem Sohn zusammen die Post durchgeht? Was er natürlich auch machen könnte, gleich die Post zu sich bestellen, würde ich ihm aber nicht raten, sonst unterschlägt er noch was, da der Sohn ja anscheinend schon noch etwas verstehen kann.

  • Ja eben, sehe ich ja auch so. Damit muss sich dann der Themeneröffner selbst auseinandersetzen, aber die Möglichkeit besteht durchaus. Du hast in #2 natürlich vollkommen recht, ich weiß halt nur, dass einige hier das so mit dem Heim handhaben.

  • Kann der Vater nicht einfach, wenn er denn den Vertretungskreis Öffnen und Anhalten der Post hat, sagen, dass niemand im Heim die Post aufmachen soll, sondern er immer dann kommt und mit dem Sohn zusammen die Post durchgeht? Was er natürlich auch machen könnte, gleich die Post zu sich bestellen, würde ich ihm aber nicht raten, sonst unterschlägt er noch was, da der Sohn ja anscheinend schon noch etwas verstehen kann.

    Was wäre damit gewonnen? Doch nur, dass jeweils "keine Erstazzustellung an Betreuer" mitverfügt werden muss und dass die Post zurückkommt und später dann auch die Beschlüsse, dann möcht ich sehen, wie der Empörte sich erst empört, wenn's mir der Rechtskraft ein halbes Jahr dauert ;)

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Heimpersonal die Post widerrechtlich öffnet, sondern auf ausdrücklichen Wunsch des Betreoffenen tätig wird.

    Außerdem ist die beschriebene Reaktion des Betroffen eigentlich ja Sinn der Sache, nämlich dass der Betreuer dem Betreuten das ganze verständlich machen muss ;) da sind die Betreuer dann immer so schön wütend, wenn sie sich nach der Anhörung des Betreuten durch den Rpfl. dann erstmal sowohl mit der Sache als auch mit dem Betreuten auseinandersetzen müssen, weil vorher gar nix genehmigt wird.


    Und ganz nebenbei ist jede Information, die uns die schöne Fiktion des § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG zerstört massiv kontraproduktiv für so ein Betreuungsverfahren, das sollte den Betreuern vermittelt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!