Verpflichtung-Vormund

  • Besteht jetzt eigentlich hier die einhellige Ansicht, dass der Vormund zwingend erneut formgerecht ausschlagen muss (und nicht etwa seine frühere Ausschlagungserklärung formlos genehmigen kann)? :gruebel:

    Wenn bei beiden sorgeberechtigten Eltern nur einer (formgerecht) die Ausschlagung erklärt, reicht vom zweiten Elternteil auch keine formlose Erklärung aus.

  • Besteht jetzt eigentlich hier die einhellige Ansicht, dass der Vormund zwingend erneut formgerecht ausschlagen muss (und nicht etwa seine frühere Ausschlagungserklärung formlos genehmigen kann)? :gruebel:

    Wenn bei beiden sorgeberechtigten Eltern nur einer (formgerecht) die Ausschlagung erklärt, reicht vom zweiten Elternteil auch keine formlose Erklärung aus.

    Dieser Fall ist m. E. nicht vergleichbar.

    In deinem Beispiel liegt vom zweiten Elternteil überhaupt keine Ausschlagungserklärung vor, in meinem Fall hat der Vormund diese erklärt (nur eben zu zeitig, also quasi noch als Nichtberechtigter).

  • Besteht jetzt eigentlich hier die einhellige Ansicht, dass der Vormund zwingend erneut formgerecht ausschlagen muss (und nicht etwa seine frühere Ausschlagungserklärung formlos genehmigen kann)? :gruebel:

    Wenn bei beiden sorgeberechtigten Eltern nur einer (formgerecht) die Ausschlagung erklärt, reicht vom zweiten Elternteil auch keine formlose Erklärung aus.

    Dieser Fall ist m. E. nicht vergleichbar.

    In deinem Beispiel liegt vom zweiten Elternteil überhaupt keine Ausschlagungserklärung vor, in meinem Fall hat der Vormund diese erklärt (nur eben zu zeitig, also quasi noch als Nichtberechtigter).

    In beiden Fällen liegt eine Ausschlagungserklärung einer Person vor, die dafür keine (ausreichende) elterliche Sorge inne hat und eine formlose Erklärung, die diese herstellen würde.

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