Hallöle!
Ich hab mal eine Frage zu den Fußnoten bei der Diplomarbeit:
Mir ist klar, dass ich zuerst die BGH-Entscheidungen, dann die OLG-Entscheidungen usw. in den Fußnoten angeben muss.
Kann mir einer sagen, ob es eine einheitliche Regelung zur Reihenfolge gibt, wenn ich mehrere BGH-Entscheidungen anführen will?
Schreibe ich zuerst die neuste Entscheidung auf und danach die älteren oder schreibe ich zuerst die älteste Entscheidung auf und danach die neueren?
Gibt es diesbezüglich eine feste Regel oder kann das auch von Hochschule zu Hochschule bzw. von Dozent zu Dozent unterschiedlich sein?
Eine diesbezügliche Regelung finde ich in den mir ausgehändigten Unterlagen zur Erstellung der Diplomarbeit nämlich nicht.
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Gruß