Guten Morgen!
Im Bestandsverzeichnis heißt es:
"Der Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung der Mehrheit der Sondereigentümer. Sie gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Verkaufsanzeige beim Verwalter verweigert wird."
Als Nachweis wird nun eine beglaubigte Erklärung des Verwalters vom 14.08.2012 eingereicht:
" Der Eingang der Verkaufsanzeige bei der Hauverwalterin erfolgte am 23.07.2012. Innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Verkaufsanzeige ist eine Verweigerung der Zustimmung durch die Sondereigentümer nicht erfolgt."
Folgende Probleme/Fragen:
-Ist eine solche Bestätigung des Verwalters grundsätzlich ausreichend?
- Zum Zeitpunkt der Erklärung, ist ein Monat doch noch gar nicht rum??