Hallo Ihr,
ich hab da einen Fall, den ich so noch nicht hatte und auch nicht so recht weiß wie ich hierbei weiter machen soll. Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Also.... In dem Urteil wurde ein Verfall von Wertersatz in Höhe von 3.000 € angeordnet. Soweit, sogut. Der Knackpunkt ist nun folgender: Die Mutter des Verurteilten hat eine Kaution/Sicherheitsleistung bei einem anderen Amtsgericht in Höhe von 2.500 € hinterlegt, damit der damalige Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde. Dieser Hinterlegungschein befindet sich in der Akte.
Auf das Recht der Rückname wurde verzichtet. Als Empfangsberechtigte sind in dem Hinterlegungsschein angegeben:
1. Land- Baden-Württemberg
in
2. Mutter des Verurteilten mit Anschrift
Der zuständige Richter in dem Strafverfahren hat beschlossen, dass die geleistete Sicherheit in Höhe von 2.500 € frei wird.
Meine Fragen nun?
1. Wie muss ich mit dem hinterlegten Geld weiter verfahren? Muss ich die Hinterlegungsstelle bitten, den Betrag an den Einzahler (die Mutter) auszuzahlen?
2. Könnte ich anweisen, dass die Hinterlegeungsstelle das Geld direkt an die LOK auf das Konto Verfall einzahlt ? Benötige ich hierzu eine E 10 an die LOK ?
3. Kann ich das Geld überhaupt auf den Verfall "anrechnen" oder darf ich es nur an die Mutter auszahlen?
Fragen über Fragen....
Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Antworten dazu geben