Widerspruch §882 d ZPO - elektronische Übertragung

  • Hallo Ihr Lieben,ich hatte einen Widerspruch nach § 882 d ZPO, den ich zurückgewiesen habe. Sowohl im Gesetz § 882 d III ZPO als auch in der Eureka Verfügung steht, dass die Entscheidung über den Rechtsbehelf eletkronisch an das zentrale Vollstreckungsgericht zu übermitteln ist. (Ob das nun Sinn macht oder nicht sei mal dahingestellt)Jetzt die Frage meiner Geschäftsstelle an mich "wie mach ich das denn?"In VESUV geschaut, aber damit kann man ja nur Hemnisse eintragen und keine Beschlüsse übertragen. Soll das ganze über EGVP laufen?Wäre euch sehr verbunden wenn mir da jemand helfen könnte.Liebe GrüßeChrysanthes

  • Das kann dir nur jemand aus deinem OLG-Bezirk beantworten.

    Bei uns soll das ab Mitte des Jahres über Forumstar laufen, bis dahin wurde uns ein Webformular (nur erhältlich über eine Anmeldekennung, die der der Windows-Anmeldung entspricht) zur Verfügung gestellt. Dort kann man in die Masken alles eintragen und absenden.

    Vielleicht hilft ja eine Anfrage bei der Geschäftsleitung oder bei eurer zentralen EDV-Betreuung.

  • Wenn der Widerspruch ohne vorherige einstweilige Einstellung zurückgewiesen wird, muss gar nix mitgeteilt werden, weil diese Entscheidung keine Auswirkung auf das Schuldnerverzeichnis hat.

    Wie die Übertragung mit VESUV grundsätzlich läuft, weiß ich leider auch nicht.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Würde mich interessieren, wie und ob das Problem gelöst ist?
    Wir stehen nämlich vor dem gleichen Problem.
    Die Geschäftsstelle hat bislang gar kein EGVP.
    Jetzt wurde versucht, den Beschluss in pdf-Datei umzuwandeln und über die Inso-Abt. per EGVP abzuschicken. Das ist wohl fehlgeschlagen - irgendein xjustiz-Anhang hat gefehlt.
    Leider gibt es niemanden am Gericht der sich gut damit auskennt, es kommt lediglich der Kommentar, das bislang noch nie was raus geschickt wurde!
    Weiß da jemand Rat?

  • "Fax gilt als elektronisch" war die Lösung, die wir auf einer Fortbildung geliefert bekommen haben. Allerdings existiert die EGVP-Leitung in Hessen wohl auch noch nicht? Keine Ahnung. Wir faxen die Dinger jetzt.

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