Rechtspfleger beim Justizministerium?

  • Der Bedarf an Verwaltungsmitarbeitern wird mit PEBB§Y besonders berechnet und ausgewiesen. Wenn der Einsatz dann 1 : 1 der Personalbedarfsberechnung folgt, wird die Rechtspflegerschaft nicht durch für die Verwaltung entzogenes Personal belastet.

    Das stimmt theoretisch und für die Gerichtsverwaltungen. Der Bedarf an Rechtspflegern im Ministerium wird aber leider in PEBB§Y nicht berücksichtigt. Die Personalausstattug in den Ministerien ist nicht auskömmlich und daher wird im Bereich der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten Personal "geborgt". Leider geschieht dies zumeist ohne Ersatz für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten.

  • Ich wollte mit dem Hinweis auf PEBB§Y lediglich dem Grundverdacht widersprechen, die Gerichtsverwaltungen bedienten sich zu Lasten der Rechtspflegerschaft. Wenn Personal in die Ministerien gezogen wird, dann steht dieses Personal den Gerichten (Verwaltung und Rechtspflege) nicht zur Verfügung. Insofern steht dem errechneten Bedarf ein entsprechend minimierter Einsatz gegenüber, der sich dann als Deckungsgrad bzw. Belastungszahl darstellen läßt.

  • :einermein Das ist uns beiden klar, aber um es für Cromwell noch einmal zu sagen: das Personal fehlt dann an den Gerichten und das ist nicht gut. Es ist auch für die "Stammmannschaften" in den Ministerien kein schöner Zustand, immer auf abgeordnete Rechtspfleger angewiesen zu sein, um die Arbeit zu schaffen.

  • Mich erstaunt die Verwunderung mancher Forianer, dass bei den Justizministerien im Gehobenen Dienst Beamte mit Rechtspflegerausbildung beschäftigt sind.

    Ja, welche denn sonst sind dort zu erwarten ? Zollbeamte ?:);)

    Die Verwunderung entsteht, weil man sich ja kaum vorstellen kann, dass sich überhaupt vereinzelt Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger finden, die sich unter das Joch der Weisungsabhängigkeit zwingen lassen um fortan wie ehrlose Sklaven dahinzudämmern.

    ..is aber in aller Regel vergoldet, das Joch ! Goldgehalt bis A15

  • Mich erstaunt die Verwunderung mancher Forianer, dass bei den Justizministerien im Gehobenen Dienst Beamte mit Rechtspflegerausbildung beschäftigt sind.

    Ja, welche denn sonst sind dort zu erwarten ? Zollbeamte ?:);)

    Die Verwunderung entsteht, weil man sich ja kaum vorstellen kann, dass sich überhaupt vereinzelt Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger finden, die sich unter das Joch der Weisungsabhängigkeit zwingen lassen um fortan wie ehrlose Sklaven dahinzudämmern.

    ..is aber in aller Regel vergoldet, das Joch ! Goldgehalt bis A15

    Ob A15 einen Finanzbeamten so sehr beeindruckt? ;)

  • Dass überhaupt "gelernte" Rechtspfleger in der Verwaltung tätig sind, liegt an einem Fehler im System, der darin besteht, dass die Verwaltung nicht für ihren eigenen Nachwuchs sorgt, sondern sich hierfür aus der Rechtspflegerschaft "bedient". Ob die betreffenden Stellen dann -wie es sich gehören würde- auch in die Personalbedarfsberechnung der Rechtspfleger für die Gerichte einbezogen werden, wage ich allerdings zu bezweifeln. Denn wenn der Bedarf mit 50 Stellen errechnet wird und man 5 Leute in die Verwaltung abziehen möchte, müsste man natürlich entsprechend mehr als 50 Leute einstellen, um die eigenen Bedarfsberechnungen nicht selbst ad absurdum zu führen.

    Die Ministerien ziehen doch lediglich das Personal aus anderen Dienststellen an sich, wenn sie nicht Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt einstellen, und nicht etwa die Stellen.
    Dann ist eben eine Stelle vakant, so wie es auch der Fall ist, wenn ein Stelleninhaber aus anderen Gründen aus dem Dienst scheidet. Es ist Sache der Dienststelle - und des Personalrats - die personalverwaltende Stelle auf baldmöglichste Wiederbesetzung zu drängen.

    Die Landesparlamente teilen doch auf Grund ihres Budgetrechts den Fachministerien eigene Stellen zu. Wie sie die personell besetzen, bleibt den Ministerien überlassen.

    Der Bedarf an Verwaltungsmitarbeitern wird mit PEBB§Y besonders berechnet und ausgewiesen. Wenn der Einsatz dann 1 : 1 der Personalbedarfsberechnung folgt, wird die Rechtspflegerschaft nicht durch für die Verwaltung entzogenes Personal belastet.

    Das stimmt theoretisch und für die Gerichtsverwaltungen. Der Bedarf an Rechtspflegern im Ministerium wird aber leider in PEBB§Y nicht berücksichtigt. Die Personalausstattug in den Ministerien ist nicht auskömmlich und daher wird im Bereich der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten Personal "geborgt". Leider geschieht dies zumeist ohne Ersatz für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten.



    Das Endgutachten der Fima Andersen Business Consulting trägt die Überschrift :
    "Erarbeitung eines Systems der Personalbedarfsberechnung des richterlichen, staats- (amts-)anwaltlichen und Rechtspflegerdienstes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit"

    Dann kann Pebb§Y doch keinesfalls den Personalbedarf der Justizministerien darstellen !

    Mehr Informationen über Pebb§Y auf der Webseite des Niedersächsischen Justizministeriums

    - http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.ph…0316&_psmand=13 -


  • Nichts anderes habe ich gemeint. Ich wollte es nur nicht zu kompliziert ausdrücken.

    Einmal editiert, zuletzt von Krabbe (7. Juni 2013 um 10:21)

  • Jakintzale:

    Ob eine Stelle "vakant" ist, ist für das betroffene Gericht ohne Belang. Jedenfalls ist sie nicht besetzt, weil die Verwaltung ihren Stellenbedarf zu Lasten der Gerichte befriedigt. Das stellt nach meiner Ansicht Ursache und Wirkung auf den Kopf, weil die Personalknappheit vom Ministerium zu verantworten ist und der entstandene Mangel daher dort "auszuhalten" ist, wo er auch verursacht wurde. In praxi führt der Missbrauch der diesbezüglichen Entscheidungshoheit allerdings dazu, dass die Dinge auf dem Rücken der Gerichte ausgetragen werden und nicht dort, wo die für die Misere Verantwortlichen sitzen.

  • Jakintzale:

    Ob eine Stelle "vakant" ist, ist für das betroffene Gericht ohne Belang. Jedenfalls ist sie nicht besetzt, weil die Verwaltung ihren Stellenbedarf zu Lasten der Gerichte befriedigt. Das stellt nach meiner Ansicht Ursache und Wirkung auf den Kopf, weil die Personalknappheit vom Ministerium zu verantworten ist und der entstandene Mangel daher dort "auszuhalten" ist, wo er auch verursacht wurde. In praxi führt der Missbrauch der diesbezüglichen Entscheidungshoheit allerdings dazu, dass die Dinge auf dem Rücken der Gerichte ausgetragen werden und nicht dort, wo die für die Misere Verantwortlichen sitzen.

    Nochmals : nicht der Stellenbedarf wird befriedigt, sondern der Personalbedarf. Man muss Stelle und das Personal, welches eine Stelle besetzt, auseinanderhalten.

    Wenn irgendwo im öffentlichen Dienst eine Stelle vakant wird, so wird sie zur Besetzung ausgeschrieben oder durch eine Neueinstellung besetzt, wenn dies zulässig, möglich und sachlich geboten ist.
    Jede Auswahlentscheidung löst einen Personalzug aus und verursacht anderenorts eine Vakanz. Häufig handelt es sich bei jener Vakanz um eine ausschreibungspflichtige Stelle, sodass auch sie zur Besetzung ausgeschrieben werden muss und dasselbe Procedere erneut beginnt.

    Es ist doch nichts Ungewöhnliches, dass Stellen vakant werden. Reguläre Pensionierungen sind vorhersehbar, aber vorzeitige Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit, Todesfälle, Beurlaubungen ohne Dienstbezüge, Inanspruchnahme von Erziehungszeiten, Reduzierung des Beschäftigungsumfanges oder Teilnahme an einem Vorbereitunsdienst (mittlere Beamte für die Rechtspflegerausbildung, Rechtspfleger für eine Amtsanwaltsausbildung) sind nicht vorhersehbar.

    Das Ganze ist doch keine Misere, sondern Alltag des öffentlichen Dienstes. Es kann nun mal keine "Ersatzreserve II" wie früher beim Militär vorgehalten werden, und , anders als die Privatwirtschaft, kann sich der Öffentliche Dienst nicht unbeschränkt am Arbeitsmarkt oder bei Zeitarbeitsfirmen bedienen, um Engpässe zu überwinden.

  • Jakintzale:

    Ob eine Stelle "vakant" ist, ist für das betroffene Gericht ohne Belang. Jedenfalls ist sie nicht besetzt, weil die Verwaltung ihren Stellenbedarf zu Lasten der Gerichte befriedigt. Das stellt nach meiner Ansicht Ursache und Wirkung auf den Kopf, weil die Personalknappheit vom Ministerium zu verantworten ist und der entstandene Mangel daher dort "auszuhalten" ist, wo er auch verursacht wurde. In praxi führt der Missbrauch der diesbezüglichen Entscheidungshoheit allerdings dazu, dass die Dinge auf dem Rücken der Gerichte ausgetragen werden und nicht dort, wo die für die Misere Verantwortlichen sitzen.

    In der Tat!
    So ist es nämlich gerade bei uns:
    Kollegin wird versetzt, Ersatz erscheint dann irgendwann demnächst!

  • Hi,

    weiß jemand von Euch, wie das in Niedersachsen läuft?

    Kann man da auch direkt nach dem Studium hin oder nehmen die lieber erfahrende Rechtspfleger? Ab welchen Noten kann man eine solche Abordnung ins Auge fassen?

  • Hi,

    weiß jemand von Euch, wie das in Niedersachsen läuft?

    Kann man da auch direkt nach dem Studium hin oder nehmen die lieber erfahrende Rechtspfleger? Ab welchen Noten kann man eine solche Abordnung ins Auge fassen?


    Meiner Erfahrung nach gehts nach Erfahrung.
    Bspw. wurde hier mal ne Stelle ausgeschrieben betreffend Projekt u.a. Kostenrecht im Ministerium. Es stand von vornherein fest, dass die dienstälteste Bezirksrevisorin den Job erhalten werde. Formell gabs dann natürlich noch ne offizielle Stellenausschreibung. Andere Bezis haben sich auch (blauäugig) beworben sowie auch Rpflg. vom AG.
    Und da ich Kontakt zum Hauptpersonalrat hatte damals und zu einem Leitwolf
    im Ministerium, kann man solche Ausschreibungen teils echt nur belächeln.

  • Mein Tipp: Immer erstmal vor einer Bewerbung dort anrufen und durch die Blume fragen, ob eine Bewerbung Sinn macht. Personalakten, die hauptsächlich aus erfolglosen Bewerbungen bestehen, geben einem schnell den Stempel: "Der will nur weg - egal wohin!"

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Jetzt möchte ich mich doch auch gerne noch mal zum Thema melden und mich gleich vorsorglich dafür entschuldigen, dass ich dabei auf Äußerungen von vor drei Wochen zurückgreife ...

    Zwar bin ich nicht bei einem Ministerium, aber bei einer Behörde, die zum Geschäftsbereich eines Ministeriums gehört (also direkt untergeordnet). Da wir (mein Referat) sehr eng mit diesem zusammenarbeiten, kann ich wohl sagen, dass die Strukturen bei uns dem Ministerium ähnlich sind (es ist allerdings kein Justizministerium).

    Außer mir weiß ich auch noch von anderen (ehemaligen) Rechtspflegern in unserer Behörde. Auf welchen Wegen diejenigen dahin gekommen sind, weiß ich allerdings nicht.

    Aus meiner Sicht kann ich zu meiner Tätigkeit folgendes sagen:

    Die Tätigkeit ist grundlegend anders, als die eines Rechtspflegers.


    Ja! Auch die Strukturen sind nicht mit denen der Justiz - also der Gerichte und StA's - zu vergleichen.

    Die hier so gescholtene Weisungsgebundenheit und Abhängigkeit hat sich als wohltuende Eingebundenheit in Referate erwiesen, die sich als echte Teams begriffen und auch so gearbeitet haben. Alles miteinander zu besprechen und gemeinsam zu guten Ergebnissen zu kommen, war für mich als Rechtspfleger neu, aber angenehm.


    Das kann ich bestätigen! Es ist einfach ein ganz anderes arbeiten, aber nicht schlechter. Und ich habe von mir immer gedacht, ich wäre das Gegenteil eines Teamplayers ... Das stille Kämmerlein für mich allein, möglichst ohne Publikum und bloß keiner, der mir reinquatscht - das wäre meins gewesen (hatte ich zu meiner Rechtspflegerzeit leider nicht ganz so). Und jetzt Team ... und ich finde es auch noch gut aushaltbar, sogar nützlich und zuweilen bereichernd. Das soll schon was heißen! ;)

    Wobei "Team" auch wieder nur teilweise gilt, ich habe schon meine ganz eigenen Sachen, die ich sehr eigenständig bearbeite!

    Referatsleiter sind oft Richter


    Das ist hier anders: Mein Referatsleiter ist Verwaltungsbeamter des gehobenen Dienstes.
    Da wir kein Justizministerium sind, haben wir hier auch keine Richter, dafür natürlich anderen höheren Dienst. Anders als man sich das aber vorstellt, arbeiten wir zu weiten Teilen mit ihnen auf Augenhöhe. Das ist etwas speziell, hat aber Gründe, auf die ich hier (u.a. aus Anonymitätsgründen) nicht näher eingehen möchte.

    Anders herum habe ich von vielen Verwaltungsmechanismen keine Ahnung gehabt und viel dazu gelernt.


    Ja! Und ich lerne noch ...

    Für meine Stelle wurde nicht explizit ein Rechtspfleger gesucht, aber da die Aufgaben nicht direkt einem Berufsbild zuzuordnen sind, war es von der Grundqualifikation gleichwertig mit ähnlichen Berufen (Dipl.-Verwaltungswirt/Verwaltungsbetriebswirt u.ä.). Meine Rechtspflegerkenntnisse helfen mir hier allerdings nur sehr bedingt weiter. Aber meine Stelle ist anspruchsvoll und herausfordernd mit vielen sehr interessanten Aspekten.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt auch ausgebildete Rechtspfleger bei Ministerien und ähnlich gelagerten Behörden und der Einsatz dort ist aus meiner Sicht weder vergeudet noch sinnlos. Personalbedarfstechnisch gesehen kann ich das allerdings nicht beurteilen.

    Die Frage, ob ich wieder in die Rechtspflege zurückwollte, ist müßig, denn es gibt in meinem Bundesland ohnehin keine Stellen. Da ich zwischenzeitlich ganz ausgeschieden war, müsste ich ganz neu wieder eingestellt werden, und das ist utopisch. Ganz davon abgesehen wüsste ich gar nicht, ob ich es überhaupt wollte. So brauche ich aber gar nicht erst darüber nachdenken - hat auch wieder Vorteile. ;)

    Das war der Senf zum Samstag. :)

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

    6 Mal editiert, zuletzt von Waldweg (7. Juni 2013 um 19:34)

  • Meine Güte,

    vielen lieben Dank an alle für die teilweise wirklich sehr aufschlussreichen Antworten und die angeregte Diskussion! :)

    Ich will Euch eigentlich garnicht mit weiteren Fragen belasten, dennoch ist mir noch eine diesbezügliche in den Sinn gekommen und ich wage es nun einfach mal:

    Inwiefern unterscheidet sich denn die Arbeit beim Bundesamt für Justiz von der beim Justizministerium?

    Liebe Grüße an alle fleißigen Schreiberlinge!

  • Naja, ein paar Unterschiede gibt es da dennoch. Wir, beim BfJ, arbeiten praktisch.

    Ich entwerfe, wenn ich arbeite weder Verordnungen, noch wird hier beim Gesetzgebungsverfahren geholfen. Das BfJ ist mit den vom BMJ übertragenen Aufgaben ausführende Behörde. Allerdings in Sondergebieten, die man den Amtsgerichten nicht auch noch übertragen wollte.

    :)

    Einmal editiert, zuletzt von Kathrinchen (25. Juli 2013 um 15:04)

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