Öfter mal was Neues:
In einem Zivilverfahren rügt die Beklagte die Vollmacht des RA der Klägerin. Nachdem die Vollmacht auch auf Aufforderung nicht nachgereicht wird, wird die Klage als unzulässig abgewiesen und die Kosten werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil wird dann aber wieder den Kl-RAen zugestellt (die auch im Rubrum weiterhin als Prozeßbevollmächtigte erscheinen), was für mich schon nicht recht nachvollziehbar ist.
Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich im Kostenfestsetzungsverfahren damit umgehe.
Meines Erachtens kann ich die vorgeblichen Klägervertreter nicht beteiligen (allenfalls infomell), sondern muss auf die Klägerin selbst abstellen (was mich - das nur am Rande - schon deshalb entzückt, weil die Klägerin im Ausland sitzt).
Wie seht ihr das?