Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Im Grundbuch ist eingetragen eine Grundschuld zugunsten A und B nach §428 BGB. Grundstück soll nun verkauft werden sowie o.g. Grundschuld nach Eingang des Ablösebetrages gelöscht werden.
Bewilligt wird wie folgt:
Die vorbezeichneten Gläubiger verpflichten sich, die Löschung gegenüber dem Eigentümer und gegenüber dem Käufer (als Gesamtberechtigte nach $428 BGB) zu bewilligen wenn ein Betrag x an Sie bezahlt ist.
Die Löschungsverpflichtung erlischt, wenn die Zahlung nicht bis spätestens ... erfolgt ist.
Wie trage ich das denn ein? Ist es schädlich wenn in der Bewilligung die Käufer nicht mit Namen bezeichnet sind?