Hallo!
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei Erben mit Wohnsitz in Deutschland. Einziges Nachlassgut ist eine Immobilie in Spanien. Es besteht keine Aussicht auf Einigung zwischen den Erben.
Vor welchem Gericht kann eine Auseinandersetzungsversteigerung beantragt werden? Spanische Gerichte sind nicht zuständig. § 1 ZVG stellt bei der Zuständigkeit auf den Lageort der Immobilie ab. Die Immobilie liegt aber in keinem Bezirk eines deutschen AG.
Kann ich direkt die Auseinandersetzugnsversteigerung beantragen und wenn ja, vor welchem Gericht und nach welcher Zuständigkeitsregelung?
Oder muss ich zunächst Auseinandersetzungsklage einlegen? Wie versteigere ich dann?
Kann mir jemand helfen?