Hallo liebe Kollegen, ich brauche mal kurz NachhilfE.
Eingetragen werden die neuen Grundstückseigentümer für 2 Grundstücke je zur ideelen Hälfte.
Für ein Grundstück/Flurstück soll der Ausschluss der Gemeinschaft eingetragen werden; hierbei
handelt es sich um ein Wegegrundstück.
Muss ich hier noch etwas besonderes beachten`? Was ist denn mit den Kosten ?
LG Katja88