Ausschluss Aufhebung der Gemeinschaft, § 1010 BGB

  • Hallo liebe Kollegen, ich brauche mal kurz NachhilfE.

    Eingetragen werden die neuen Grundstückseigentümer für 2 Grundstücke je zur ideelen Hälfte.
    Für ein Grundstück/Flurstück soll der Ausschluss der Gemeinschaft eingetragen werden; hierbei
    handelt es sich um ein Wegegrundstück.

    Muss ich hier noch etwas besonderes beachten`? Was ist denn mit den Kosten ?
    LG Katja88

  • Die Eintragung könnte lauten: "Belastung jeden Anteils zugunsten des jeweiligen Miteigentümers: Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft nach § 1010 BGB; gemäß Bewilligung vom xx.xx.20xx -URNr. xxx/20xx Notar xxx, xxx; eingetragen am ^==Datum==.
    ^==Rpfl.=="

    Die Kosten betragen je Anteil eine halbe Gebühr aus 10 % dessen Wertes (§§ 65, 30 Abs. 1 KostO).

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