Neue Gerichtskosten nach Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

  • Ich verweise mal auf den Thread von 15.Meridian der uns auch interessieren dürfte.


    Gesetzentwurf:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711471.pdf

    In Nummer 2311 wird in der Gebührenspalte die Angabe „150,00 EUR“ durch die Angabe „180,00 €“ ersetzt.

    36. In Nummer 2340 wird in der Gebührenspalte die Angabe „15,00 EUR“ durch die Angabe „20,00 €“ ersetzt.

    37. In Nummer 2350 wird in der Gebührenspalte die Angabe „30,00 EUR“ durch die Angabe „35,00 €“ ersetzt.

  • Ooohhhh, aber bitte bitte bitte bitte eine übliche Inso-Regelung, das für Verfahren, die vor dem "Schießmichtot" eröffnet wurden, die alte Regelung gilt. Sonst komme ich noch durcheinander. Außerdem dürfte nunmehr das GKG das einzige tägliche anwendbare Gesetz sein, wo ich nicht auch noch auf irgendwelche Überleitungsvorschriften achten muss;):wechlach:.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Egal was Du genommen hast, ich will das auch haben. :D

    :wechlach: Hab' einen ordentlichen Schluck aus der Pulle "Restschuldverkürzungsgesetz" genommen. wenn man sich darauf eine Prise InsVV streut und das ganze mit einer Scheibe (aber dünn geschnitten) EGInsO garniert, dann geht das gut ab. Deshalb: Herr mit dem GKG-Cocktail :karnevali !!!

    P.s.: Wir hatten heute morgen doch tatsächlich schon zwei Anträge auf Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre vorliegen. Der eine hat gleich einen Zeitungsausschnitt mitgeschickt. Falls wir zu doof sind und nicht wissen, dass das gestern oder so in Kraft getreten ist :behaemmer....

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  • P.s.: Wir hatten heute morgen doch tatsächlich schon zwei Anträge auf Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre vorliegen. Der eine hat gleich einen Zeitungsausschnitt mitgeschickt. Falls wir zu doof sind und nicht wissen, dass das gestern oder so in Kraft getreten ist :behaemmer....

    ..oder so. Haben wir heute schon den 2. Juli 2014 ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • P.s.: Wir hatten heute morgen doch tatsächlich schon zwei Anträge auf Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre vorliegen. Der eine hat gleich einen Zeitungsausschnitt mitgeschickt. Falls wir zu doof sind und nicht wissen, dass das gestern oder so in Kraft getreten ist :behaemmer....

    ..oder so. Haben wir heute schon den 2. Juli 2014 ?

    DAS steht natürlich nicht in den Dorfblättern. Der geneigte zeitungslesende Insolvenzschuldner geht anscheinend davon aus, dass

    1.) Gesetze seit Günther Schabowski Grenzöffnungsausruf ab sofort gelten

    und

    2.) die betroffende Behörden davon nix wissen und somit von geneigten zeitungslesenden Insolvenzschuldnern auf Ihre Unwissenheit hingewiesen werden...;)

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  • 2. Juli 2014 ? mir ist bisher der 01.07.2013 als Datum für das Inkrafttreten des 2. KostRModg bekannt. Hat sich da was geändert ?

  • P.s.: Wir hatten heute morgen doch tatsächlich schon zwei Anträge auf Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre vorliegen. Der eine hat gleich einen Zeitungsausschnitt mitgeschickt. Falls wir zu doof sind und nicht wissen, dass das gestern oder so in Kraft getreten ist :behaemmer....

    ..oder so. Haben wir heute schon den 2. Juli 2014 ?

    Das betraf: Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, BT-Drucks 17/13535

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • P.s.: Wir hatten heute morgen doch tatsächlich schon zwei Anträge auf Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre vorliegen. Der eine hat gleich einen Zeitungsausschnitt mitgeschickt. Falls wir zu doof sind und nicht wissen, dass das gestern oder so in Kraft getreten ist :behaemmer....

    Haben die denn wenigstens die Verfahrenskosten gleich beglichen? Weil billiger wird's ja nicht nicht mehr :strecker;) (§ 34 GKG die Mindestgebühr erhöht sich ja auch von 25 auf 35 € bei einem Streitwert bis nunmehr 500 €, Mindestbetrag einer Gebühr jetzt: 15 € )


  • P.s.: Wir hatten heute morgen doch tatsächlich schon zwei Anträge auf Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre vorliegen. Der eine hat gleich einen Zeitungsausschnitt mitgeschickt. Falls wir zu doof sind und nicht wissen, dass das gestern oder so in Kraft getreten ist :behaemmer....

    Haben die denn wenigstens die Verfahrenskosten gleich beglichen? Weil billiger wird's ja nicht nicht mehr :strecker;) (§ 34 GKG die Mindestgebühr erhöht sich ja auch von 25 auf 35 € bei einem Streitwert bis nunmehr 500 €, Mindestbetrag einer Gebühr jetzt: 15 € )

    Wollten wir den schreiben. Nur, es gab noch kein Zeitungsbericht über diese Erhöhung. Wie sollen wir das denn jetzt den beiden beweisen, dass die jetzt sofort höhere Gebühren zahlen müssen? :D

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  • 2. Juli 2014 ? mir ist bisher der 01.07.2013 als Datum für das Inkrafttreten des 2. KostRModg bekannt. Hat sich da was geändert ?

    Auf der Seite des BMJ steht, dass das neue Verkürzungs-Dings für Verfahren gilt, die nach dem 01.07.2014 beantragt werden. Also ab dem 02.07.2014.

    Ich würde meine Hand also nicht dafür ins Feuer legen, dass das Gesetz am 01.07.2014 in Kraft tritt.

    Edith sagt:

    Oha neee, ick bin auch schon völlig gaga, hier geht´s ja um die Kosten... und nicht ums Verkürzungs-Dings....

  • Der Vermittlungsausschuss hat am 26.06.2013 seine Beschlussempfehlung abgegeben (BT-Drs. 17/14120).

    ....


    6. Artikel 50 wird
    wie folgt gefasst:„Artikel 50 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft."

    Im Bundesgesetzblatt habe ich aber noch nichts gesehen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Da das Gesetz nun wohl heute bekannt gemacht worden sein soll: Wann sind denn die Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens und die besondere Forderungsprüfung f ä l l i g ?

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