ZitatWenn mehrere sich streiten, hilft immer ein Blick in das (neue Gesetz):
Was willst du uns damit sagen?
Dass Entscheidungen nach § 766 ZPO dem Richter vorbehalten sind ist ein alter Hut (und wurde auch nicht erst durch das "Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften" eingeführt).
Das ändert aber nichts daran, dass der Rechtspfleger im vorgeschalteten Abhilfeverfahren neuen Vortrag zu berücksichtigen und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Begründetheit der Erinnerung im Wege der Abhilfe aufzuheben hat.
Gruß
DD