Streitwertfestsetzung Beschwerdeverfahren...?

  • Folgender Sachverhalt (etwas gekürzt, dazu kommen etliche, seitenlange, diffuse Anträge des Schuldners):
    -PfÜB (wegen vors. unerlaubter Handlung)
    -Antrag Gl. auf Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze
    -ZV einstw. eingestellt (bis zur Entscheidung)
    -sof. Beschwerde gegen einstw. Einstellung
    -Nichtabhilfe, Vorlage LG
    -Rückverweisung durch LG an AG (Begründung der Nichtabhilfe war nicht ausreichend :mad:), Zitat: "...das auch über die Kosten dieses Verfahrens zu entscheiden haben wird."
    -Beschluss: Herabsetzung Grenze, einstw. Einstellung und Beschwerden somit gegenstandslos, Schuldner trägt Kosten des Beschwerdeverfahrens
    -Antrag Gl-Vertr. auf Festsetzung des Streitwerts des Beschwerdeverfahrens...

    ...und nun? AG setzt Streitwert für LG-Verfahren fest, oder LG setzt Streitwert fest, obwohl AG die Kostengrundentscheidung getroffen hat???

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