Formlose Zustellung - Belehrung

  • Hallo zusammen!

    Ich hoffe, ich habe jetzt bei der Suche nichts übersehen (andernfalls bitte ich um Link und Nachsicht :oops:).

    Ich soll in einer Zivilsache ein Zustellungsersuchen aus Kuba zustellen und muss daher nach 113 ZRHO vorgehen.
    Nach dem Motto besser gut geklaut als schlecht selbst gemacht: hat jemand vielleicht ein Vorstück/Vordruck für die Belehrung die ja "aktenkundig" zu machen und im Begleitbericht zu vermerken ist?

    Bonusfrage an die Praktiker: ladet ihr euch die Zustellungsempfänger oder wählt ihr die Alternative über Wachtmeister/Gerichtsvollzieher?

    Vielen Dank und schönen Feierabend!

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich hätte folgende Verfügung anzubieten:

    1.) Als neue AR-Sache eintragen

    2.) Kopie des anliegenden Ersuchens nebst Anlagen z.d.A. nehmen

    3.) Folgende Belehrung (auf Kopfbogen) vorbereiten:

    Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen mit der Republik Kosovo
    Ersuchen des Gemeindegerichts in Prizren um Zustellung einer Ladung

    Anliegende Ladung erhalten Sie aufgrund des Ersuchens des Gemeindegerichts in Prizen, Kosovo, formlos zugestellt mit der Bitte, den Empfang der Sendung zu bestätigen.
    Vor dieser Bestätigung erhalten Sie Gelegenheit, sich das Schriftstück anzusehen und über die Annahme zu entscheiden. Sie sind nicht zur Annahme des Schriftstücks verpflichtet. Sollten Sie die Annahme verweigern, kann das ausländische Verfahren unter Umständen dennoch durchgeführt werden. Sie könnten durch die Verweigerung einer Annahme Nachteile erleiden.

    Das Amtsgericht Pusemuckel kann Ihnen keine Auskünfte über das ausländische Verfahren geben.

    Hochachtungsvoll

    Patweazle
    AvD

    4.) Mir Wv. zur Unterschrift der Belehrung zu 3.)

    5.) Belehrung der Ladung (letzte Seite des Ersuchens) vorheften und dieses nebst Empfangsbekenntnis an die Wachtmeisterei – im Hause – mit der Bitte um Zustellung an

    (Empfänger-Anschrift einfügen)

    übersenden;
    Zusatz:
    Um persönliche Aushändigung gegen Bestätigung des Empfanges wird gebeten.
    Vor Ausfüllen des Empfangsbekenntnisses ist dem Empfänger Gelegenheit zu geben, sich das Schriftstück nebst Belehrung anzusehen und über die Annahme zu entscheiden. Der Empfänger ist nicht zur Annahme des Schriftstücks verpflichtet.
    Die Übergabe kann nur an den Empfänger persönlich oder einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter erfolgen.

    6.) 10 Tage (Zustellung erfolgt?)


    Die Wachtis haben verstanden, was sie tun sollen (nach Rückfrage) und die Sache geht jetzt als Zeugnis über die Nichtzustellung wieder zurück, da der Empfänger dort nicht wohnhaft war und weitere Ermittlungen erfolglos blieben...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Gerade als ich geschrieben habe, kam der Beitrag von Patwaezle.
    So vorzugehen ist sicher eine gute Idee. Ich selber mache es in der Regel anders und habe hierfür wohl auch noch Vorstücke:
    Ich würde den Empfänger zunächst einmal laden und dann ggf. ein Empfangsbekenntis nach § 119 ZRHO erstellen. Was genau geschehen muss, wenn andere Justizbedienstete zustellen, ist diesen nicht immer leicht zu vermitteln(was ja auch an mir oder dem Sachverhalt an sich liegen mag). In das Empfangsbekenntnis würde ich die Belehrung über das Recht zur Annahmeverweigerung wie in § 113 ZRHO aufnehmen, also etwa: Der Empfänger wurde darüber belehrt, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist, dass aber unter Umständen das ausländische Verfahren ..... (weiter wie § 113). Das habe ich immer dem Beglaubigungsvermerk zugesetzt. Erst wenn niemand erscheint, würde ich anders vorgehen.

  • Vielen Dank euch beiden! Die Verfügung gefällt mir gut. Vorallem deine Dienstbezeichnung Pat ;) Deine Bedenken, RoryG, habe ich auch so ein wenig. Andererseits ist es auch Käse sich immer alle Arbeit selbst an Land zu ziehen, weil man meint, nur so würde es "richtig" erledigt.Ich werde mal mit meinem Kollegen "Auslandssachen gerade" beratschlagen, ob wir die Zustellungen über die Wachtis "wagen" wollen. Versuch macht ja bekanntlich kluch.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Was genau geschehen muss, wenn andere Justizbedienstete zustellen, ist diesen nicht immer leicht zu vermitteln(was ja auch an mir oder dem Sachverhalt an sich liegen mag).



    Diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Als ich mich mit den Wachtis noch einmal kurz zusammengesetzt habe, um zu erläutern, wer die Zustellung unter welchen Voraussetzungen annehmen darf, schienen sie es aber verstanden zu haben ;)
    Erfolgreich war die Zustellung trotzdem nicht - Arbeitsplatzanschrift; der Empfänger arbeitete schon lange nicht mehr in dem Unternehmen. Aber es hätte klappen können ;)

    Deine Vorgehensweise ist mir auch sympathisch, RoryG. Ich werde mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen, wenn ich wieder ein solches Ersuchen vorliegen habe :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich habe mir so eine Art Protokoll mit der Belehrung erstellt. Das kann ich dir zukommen lassen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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