Hallo,
wir haben folgendes Problem. Unterhalts-PfÜB, Schuldner erhält Altersrente,
die wir gepfändet haben. Vom Gericht ist ein pfandfreier Betrag von 976,67 € monatlich festgesetzt worden. Hierbei hat das Gericht einen Mehrbedarf aufgrund Erwersbstätigkeit von 191,00 € (50% von 382,00 €) zu Gunsten des Schuldners in Abzug gebracht.
M. E. müssen wir als Gläubigervertreter nunmehr Antrag nach 766 ZPO stellen, diesen Betrag von 191,00 € nicht in Abzug zu bringen, da Schuldner als Renter keinen Anspruch auf Mehrbearf aufgrund Erwerbstätigkeit hat.
Ist das richtig?
Der Rechtspfleger zitiert in dieser Entscheidung Beschlüsse des LG Köln vom 07.06.2011, 39 T 71/11, und vom 1.06.2011, 34 T 115/11. Leider kann ich diese Beschlüsse nicht einsehen.
Oder wird Altersrente Erwerbstätigkeit gleichgestellt? Wo finde ich eine Hilfe im Gesetz?
Danke im voraus für die Mühle
Gruß stoner36