Rentenpfändung - Mehrbedarf aufgrund Erwerbstätigkeit

  • Hallo,
    wir haben folgendes Problem. Unterhalts-PfÜB, Schuldner erhält Altersrente,
    die wir gepfändet haben. Vom Gericht ist ein pfandfreier Betrag von 976,67 € monatlich festgesetzt worden. Hierbei hat das Gericht einen Mehrbedarf aufgrund Erwersbstätigkeit von 191,00 € (50% von 382,00 €) zu Gunsten des Schuldners in Abzug gebracht.
    M. E. müssen wir als Gläubigervertreter nunmehr Antrag nach 766 ZPO stellen, diesen Betrag von 191,00 € nicht in Abzug zu bringen, da Schuldner als Renter keinen Anspruch auf Mehrbearf aufgrund Erwerbstätigkeit hat.
    Ist das richtig?
    Der Rechtspfleger zitiert in dieser Entscheidung Beschlüsse des LG Köln vom 07.06.2011, 39 T 71/11, und vom 1.06.2011, 34 T 115/11. Leider kann ich diese Beschlüsse nicht einsehen.
    Oder wird Altersrente Erwerbstätigkeit gleichgestellt? Wo finde ich eine Hilfe im Gesetz?

    Danke im voraus für die Mühle

    Gruß stoner36

  • Dann würde ich Rechtsmittel dagegen einlegen, wer nicht arbeitet, hat auf den Zuschlag für Erwerbstätigkeit keinen anspruch. Da gab es m.E. auch BGH-Rechtsprechung zu
    vgl. BGH FamRZ 04, 620-621

    Einmal editiert, zuletzt von Der Vollstrecker (10. Juni 2013 um 09:23) aus folgendem Grund: Ergänzung um Fundstelle

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