Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft -Löschung

  • Es sind die Miteigentümer A,B,C,D zu je 1/4 eingetragen.
    Der Anteil von A ist belastet mit einem Recht zum Ausschluss der Gemeinschaft zugunsten von B (Recht II/1 1), einem Recht zum Ausschluss der Gemeinschaft zugunsten von C (Recht II/2) und einem Recht zum Ausschluss der Gemeinschaft zugunsten von D (Recht II/3).
    Insgesamt also drei Rechte zugungsten von Privatpersonen (nicht jeweilige Eigentümer) eingetragen.

    Der Anteil von B ist übertragen auf Z.

    Das Recht II/1 zugunsten von dem ehemaligen Miteigentümer B soll nun gelöscht werden.

    Muss B als Berechtigter zustimmen oder ist das Recht gegenstandslos, da B nicht mehr Miteigentümer ist (nach HRP kann nur ein Miteigentümer - nicht Dritter - Berechtigter sein, jedoch streitig).

  • ]... nach HRP kann nur ein Miteigentümer - nicht Dritter - Berechtigter sein ...

    Hätte nur auf den Verlust der Mitberechtigung abgestellt (vgl. KEHE/Keller Einl D 29). Die subjektiv-persönlich Berechtigung sollte zumindest beim Ausschluss der Aufhebung zulässig sein (soweit ich das auf die Schnelle nachgelesen habe, wäre sie bei einer Benützungs- oder Verwaltungsregelung dagegen zumindest umstritten).

  • zu*2
    Wie kommt man an so einen Kommentar?
    Kann den jeder lesen?

    Du meinst im Internet? Nur die richtigen Schlagwörter in die Suchmaschine einwerfen und hoffen, dass Google die richtigen Kommentare eingestellt hat. Sind natürlich nicht die neuesten Auflagen. Und alle Seiten sind auch nicht dabei. Aber mehr wird man von einem Lockvogel nicht erwarten dürfen und mein KEHE in Buchform ist auch nicht mehr der neueste. Schönes Wochende.:)

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