Es sind die Miteigentümer A,B,C,D zu je 1/4 eingetragen.
Der Anteil von A ist belastet mit einem Recht zum Ausschluss der Gemeinschaft zugunsten von B (Recht II/1 1), einem Recht zum Ausschluss der Gemeinschaft zugunsten von C (Recht II/2) und einem Recht zum Ausschluss der Gemeinschaft zugunsten von D (Recht II/3).
Insgesamt also drei Rechte zugungsten von Privatpersonen (nicht jeweilige Eigentümer) eingetragen.
Der Anteil von B ist übertragen auf Z.
Das Recht II/1 zugunsten von dem ehemaligen Miteigentümer B soll nun gelöscht werden.
Muss B als Berechtigter zustimmen oder ist das Recht gegenstandslos, da B nicht mehr Miteigentümer ist (nach HRP kann nur ein Miteigentümer - nicht Dritter - Berechtigter sein, jedoch streitig).