Guten Morgen zusammen!
Ich habe folgendes Problem...
Ein Gläubiger pfändet in meiner aktuellen Akte das Arbeitseinkommen des Schuldners bei Arbeitgeber B.
In einer beigefügten Akte liegt bereits eine Pfändung bei Arbeitgeber A vor. Wichtig dabei ist, dass bei der Pfändung bei Arbeitgeber A (auch nach ausdrücklichem Nachfragen) die Überweisungsart an Zahlungs statt gewählt wurde.
Nun sind in der Forderungsaufstellung auch die Beträge enthalten, die schon bei der Pfändung Arbeitgeber A berücksichtigt wurden. Es handelt sich um eine Unterhaltspfändung, so dass in der aktuellen Pfändung noch weitere Unterhaltsrückstände hinzugekommen sind.
Inwiefern kann ich im Hinblick auf § 835 Abs. 2 ZPO die Beträge einfach übernehmen? Muss ich mir erst bescheinigen lassen, welche Forderung gegen Arbeitgeber A bestand?
Vielen Dank für die Hilfe!