Hallo zusammen,
wir haben auf einen KfB hin der Gegenseite eine letzte Zahlungsfrist gewährt. In dem Schreiben ist auch der zu zahlende Betrag einschließlich Zinsen (bis zum Tag des Schreibens) ausgerechnet und angegeben "zzgl. 0,05 EUR Zinsen für jeden weiteren Tag seit heute".
Der Schuldner hat eine Woche später gezahlt - natürlich OHNE die weiteren Zinsen. Es fehlen also 0,35 EUR.
Weil der Schuldner unserem Mandanten auf der Nase herumtanzt und ihn immer wieder derart vorführt, stellt sich die Frage, ob man wegen 0,35 EUR bloßer Zinsforderung einen PfÜB beantragen kann/darf/soll? Immerhin sind die Kosten dafür mit knapp 30 EUR weit höher. Aber die Bankverbindung des Schuldners ist bekannt, sodass es leicht möglich wäre.
Und dann habe ich noch die leidige Frage zur genauen Berechnung der Zinsen. Ich darf ja keinesfalls zu viel vollstrecken, denke ich, weil das sonst sicher richtig ärger geben und nach hinten losgehen kann (?). Im KfB steht Zinsen seit dem Tag X. Wird dieser Tag mit eingerechnet. Und ist der letzte Tag, für den der Schuldner Zinsen zahlen muss der Tag der gutschrift des Geldes auf unserem Konto? der Tag der Absendung des Geldes oder der Tag vor Gutschrift bzw. Absendung?
Sorry für die blöden Fragen, aber normalerweise haben wir solche Probleme nicht, da entweder sofort gezahlt wird oder eben etwas mehr als nötig.
LG
Nulpe