PfÜB für 0,35 EUR?

  • Hallo zusammen,

    wir haben auf einen KfB hin der Gegenseite eine letzte Zahlungsfrist gewährt. In dem Schreiben ist auch der zu zahlende Betrag einschließlich Zinsen (bis zum Tag des Schreibens) ausgerechnet und angegeben "zzgl. 0,05 EUR Zinsen für jeden weiteren Tag seit heute".

    Der Schuldner hat eine Woche später gezahlt - natürlich OHNE die weiteren Zinsen. Es fehlen also 0,35 EUR.

    Weil der Schuldner unserem Mandanten auf der Nase herumtanzt und ihn immer wieder derart vorführt, stellt sich die Frage, ob man wegen 0,35 EUR bloßer Zinsforderung einen PfÜB beantragen kann/darf/soll? Immerhin sind die Kosten dafür mit knapp 30 EUR weit höher. Aber die Bankverbindung des Schuldners ist bekannt, sodass es leicht möglich wäre.

    Und dann habe ich noch die leidige Frage zur genauen Berechnung der Zinsen. Ich darf ja keinesfalls zu viel vollstrecken, denke ich, weil das sonst sicher richtig ärger geben und nach hinten losgehen kann (?). Im KfB steht Zinsen seit dem Tag X. Wird dieser Tag mit eingerechnet. Und ist der letzte Tag, für den der Schuldner Zinsen zahlen muss der Tag der gutschrift des Geldes auf unserem Konto? der Tag der Absendung des Geldes oder der Tag vor Gutschrift bzw. Absendung?

    Sorry für die blöden Fragen, aber normalerweise haben wir solche Probleme nicht, da entweder sofort gezahlt wird oder eben etwas mehr als nötig.

    LG
    Nulpe

  • wenn der Sch einem auf der Nase rumtanzt, ist es halt die Rache :teufel:

    Das ist grundsätzlich richtig. Aber wenn es hier nur darum geht, dass der Schuldner die angegebene Forderung in voller Höhe bezahlt hat und nur die Zinsen für die sieben Tage fehlen, die seit dem Schreiben bis zum Geldeingang entstanden sind, halte ich das für überzogen.

    Es könnte ja, trotz der Tatsache, dass der Schuldner dem Gläubiger auf der Nase rum tanzt, sein, dass er das mit den weitern Tageszinsen schlichtweg übersehen oder überlesen hat und gar keine Absicht vorliegt.

  • Ist das eigentlich Okay so mit den Zinsen? Kann nulpe27 einfach so im Schreiben 5 Cent Zinsen pro Tag verlangen?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ist das eigentlich Okay so mit den Zinsen? Kann nulpe27 einfach so im Schreiben 5 Cent Zinsen pro Tag verlangen?

    Ich gehe mal davon aus, dass die Zinsen tituliert sind:

    "wir haben auf einen KfB hin der Gegenseite..."

  • Ganz konkret ist es ab der Zahlung falsch einen Betrag anzugeben, weil die Zinsen nur auf den offenen Restbetrag (hier: 35 Cent) verlangt werden können. Hinzu kommt, dass die 5 Cent/Tag aufgerundet sein können.

  • Ganz konkret ist es ab der Zahlung falsch einen Betrag anzugeben, weil die Zinsen nur auf den offenen Restbetrag (hier: 35 Cent) verlangt werden können. Hinzu kommt, dass die 5 Cent/Tag aufgerundet sein können.

    Wem sagst Du das? Es ist ganz einfach falsch einen Tageszins anzugeben, obwohl das in diesem Fall keine Rolle spielt, weil der Schuldner sicher keine Teilzahlungen gemacht hat.

    Weil das in vielen Pfändungen so drin steht, bin ich mal eine Zeit lang hingegangen und habe ich allen Fällen mit Tageszinsen Erinnerung mit der Bitte um Klarstellung eingelegt. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Tageszinsen in der angegebenen Höhe nicht mehr geschuldet sein können, wenn ich als Drittschuldner monatliche Teilzahlungen leiste.

    Da hat sich aber kein Rechtspfleger dran gehalten und dann habe ich das auch aufgegeben. Soweit sich aus einer Forderungsaufstellung ein Zinssatz ergibt, habe ich dann den genommen. Nur, wenn kein Prozentsatz für die Zinsberechnung angegeben war, habe ich den Gläubiger aufgefordert den Zinssatz anzugeben. Das Schreiben habe ich dann als Verzicht auf evtl. höhere Zinsen angesehen.

    In dem vorliegenden Fall haben wir wegen der Verrechnung nach § 367 BGB noch eine Resthauptforderung von 0,35 € (zuzüglich weiterer Zinsen nach dem Titel, aber natürlich keine 0,05 € je Tag).:eek:

    Wenn das Formular richtig ausgefüllt ist, dürfte das natürlich heute nicht mehr vorkommen.

  • Der KfB lautet auf "XXX EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Tag XXX".

    Nach Zustellung des KfB haben wir mittels Telefaxschreiben innerhalb der 2-Wochen-Frist (798 ZPO) die Zahlung verlangt. In unserem Telefaxschreiben haben wir den Gesamtbetrag (einschließlich der Zinsen) angegeben, wobei hier der Tag des Telefaxschreibens als Enddatum für die Berechnung der Zinsen gewählt wurde. Der Text lautete: Zahlen Sie auf das Konto XXX einen Betrag in Höhe von XXX EUR zuzüglich 0,05 EUR für jeden weiteren Tag seit heute (Datum des Tages).

    Anders dürfte man kaum ein Zahlungsverlangen auf einen KfB aussprechen können, der Zinsen einbezieht. Die Höhe des Zahlbetrags ist ja abhängig von dem Tag der Zahlung.

    Kommt es auf den Tag des Zahlungseingangs oder den Tag der Absendung des Geldes an?
    Wie sind die Zinsen genau zu berechnen? Ich berechne die Zinsen immer mit dem Rechner unter basiszinssatz.de. Muss ich hier als Anfangsdatum den Tag nennen, der im KfB steht oder einen Tag später? Und als Enddatum den Tag des Zahlungseingangs, einen Tag früher, einen Tag später oder einen anderen Tag?

  • Ich würde wegen 35 ct. jetzt null Aufwand mehr betreiben. Oder arbeitest du bei meiner früheren Chefin? :teufel:

    Ich würde dem Mandanten den Kosten-Nutzen-Aufwand mal aufzeigen. Allein an GK fallen 15,00 € an. Dazu Mindestgebühr RA + Auslagen und Umsatzsteuer. Einfach mal gelassen bleiben und den Gegner im Glauben lassen, er sei einem erfolgreich auf der Nase rumgehüpft.

  • ich sach nur 788. Der Sch muss doch die Kosten erstatten. Und es wär ne leicht verdiente Gebühr für den Anwalt :teufel:

    Und die Arbeitszeit, die Reno gebraucht hat und sich zunächst mal Gedanken zu machen und hier zu schreiben???

    Ob sich das lohnt?

  • Coverna das ist dann die berühmte Querfinanzierung, denn manchmal muss ein Anwalt tun, was ein Anwalt tun muss :eek:

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Der Chef hat entschieden, dass der PfÜB zu beantragen ist. Die Gegenseite handelt hartnäckig und vorsätzlich. Dies ist nicht das erste Mal, dass soetwas vorkam, sodass es hier wohl ums Prinzip geht. Ich muss nun den Antrag ausfüllen, aber leider hat mir immer noch niemand wegen meiner eigentlichen Fragen weitergeholfen. Mir ist eigentlich egal, ob es sich lohnt, diesen Antrag zu stellen oder wer da wen ärgern willl. Viel wichtiger ist mir, dass ich keinen Fehler mache und die Sache dann nach hinten los geht. Vielleicht könnt ihr da verstehen, warum ich mir nun die Finger wundtschreiben muss:

    Kommt es auf den Tag des Zahlungseingangs oder den Tag der Absendung des Geldes an?
    Wie sind die Zinsen genau zu berechnen? Ich berechne die Zinsen immer mit dem Rechner unter basiszinssatz.de. Muss ich hier als Anfangsdatum den Tag nennen, der im KfB steht oder einen Tag später? Und als Enddatum den Tag des Zahlungseingangs, einen Tag früher, einen Tag später oder einen anderen Tag?

  • Hallo,

    Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers bzw. dessen Vertreters, vgl. § 270 Abs. 1 BGB.
    Zinsbeginn ist der Tag, ab dem Zinsen laut dem KFB tituiliert sind, nicht der Tag danach.

    Gruß
    Peter

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