PfÜB für 0,35 EUR?

  • Zinsen berechnen (Titeldatum und Zahlungsdatum zählen mit). Restbetrag ca. 35 Cent (je nachdem was sich rechnerisch ergibt, dar Tageszins ist falsch). Der Rest ist die neue Hauptforderung (Rest) zzgl. Zinssatz aus dem Titel seit dem Tag nach der Zahlung auf ca. 35 Cent.

  • Was oft übersehen wird, da Schuldner keine Tilgungsbestimmung angeben, ist § 367 Abs. 1 BGB. Damit dürften im hiesigen Fall wohl nicht Restzinsen, sondern eine Resthauptforderung (+ ggf. weitere Zinsen) offenstehen. Abgesehen davon: In solchen Fällen würde ich dem Mandanten persönlich aus meiner Tasche die 0,35 € zahlen ...

    Edit: Recarinim hat es ja schon geschrieben - sorry.

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  • Ein solcher Antrag auf Erlass eines PfÜB`s müsste wegen Missbrauch der Justiz glatt abgelehnt werden und für die Ablehnung müsste noch eine ordentliche Verwaltungsgebühr verlangt werden.

    Wenn frühere Ehepartner sich auf solche Spielchen einlassen, dann kann man das aus emotionaler Sicht noch einigermaßen nachvollziehen, aber nicht verstehen.

    Wenn sich aber ein RA so verhält, dann kann ich den Notar verstehen, der mir kürzlich gesagt hat, dass sich die Notare nicht auf ein Rechtsanwaltsniveau herablassen sollten :eek:

  • @coverna Dann ist es dir lieber, wenn die Kunden von jeder eurer Rechnungen erst einmal 35 Cent abziehen und den Rest bezahlen? Oder 50 Cent oder einen €? Wo ist da die Schmerzgrenze, insbesondere bei einem renitenten Schuldner? Außerdem ist die Arbeit für das Gericht identisch, ob 35 Cent oder 35 Mio €.

  • Ein solcher Antrag auf Erlass eines PfÜB`s müsste wegen Missbrauch der Justiz glatt abgelehnt werden und für die Ablehnung müsste noch eine ordentliche Verwaltungsgebühr verlangt werden.

    ...

    Ganz nüchtern betrachtet, hat aber jeder das Recht auch wegen 0,35 EUR nebst Zinsen die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

    Also völlig gelassen bleiben, den PfÜb beantragen und fertig.

    Über Sinn und Unsinn der Aktion kann man streiten, aber es ist möglich und der Antrag ist dementsprechend wie jeder andere auch zu behandeln.

  • Ganz nüchtern betrachtet, hat aber jeder das Recht auch wegen 0,35 EUR nebst Zinsen die Zwangsvollstreckung zu betreiben.


    Richtig - es ist zumindest nicht rechtsmißbräuchlich, auch wenn dadurch weitaus höhere Vollstreckungskosten anfallen (Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., Rn. 128 zu Nr. 3309 VV; LG Moosbach, NJW-RR 2001, 1439).

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  • Dass der Gläubiger das Recht hat, ist unbestritten. Aber dass es hier nicht um eine sachliche sondern mehr um eine emotionale Sache geht, ist wohl genau so unbestritten.

    Ich will dem Gläubiger auch nicht das Recht absprechen, die Forderung realisieren zu können. Aber man kann es auch übertreiben und damit andere über Gebühr mit belasten. Schließlich werden hier in dem Fall auch der Bank als Drittschuldner Arbeitskosten aufgebürdet, die absolut überflüssig sind.

    In der Regel zahlen wir die Bezüge und damit die pfändbaren Beträge so rechtzeitig aus, dass die Gutschrift auf dem Gläubigerkonto eher vor Ultimo als danach ankommen. In Einzelfällen kann es aber auch schon mal zu Verzögerungen kommen, wenn manuelle Anweisungen gemacht werden.

    Differenzen zwischen den Beträgen, die von mir errechnet werden und denen des Gläubiges gibt es öfter. Meist aber zugunsten des Gläubigers. Und wenn es im Ausnahmefall aber mal umgekehrt aussieht, dann habe ich noch nie erlebt, dass ein Gläubigervertreter noch eine derart niedrige Restzahlung haben wollte.

    Das hat jetzt nichts mit der rechtlichen Einschätzung zu tun, sondern ich erlaube mir auch eine emotionale :strecker

  • @coverna Nach nunmehr fast vier Jahren im Forum hätte ich eine emotionale Antwort von dir nicht erwartet. Ich selbst würde es auch nicht geltend machen, hab aber schon alles erlebt, 30 € Forderung werden zu 150€ und einer Strafanzeige wegen Betruges, Sch zahlt erst nach dem Pfüb die kleinstforderung und hat eigentlich nichts bezahlt, HF besteht noch fast in voller Höhe undundund.

  • @coverna Nach nunmehr fast vier Jahren im Forum hätte ich eine emotionale Antwort von dir nicht erwartet. Ich selbst würde es auch nicht geltend machen, hab aber schon alles erlebt, 30 € Forderung werden zu 150€ und einer Strafanzeige wegen Betruges, Sch zahlt erst nach dem Pfüb die kleinstforderung und hat eigentlich nichts bezahlt, HF besteht noch fast in voller Höhe undundund.

    Du hast ja meine Zeiten als "Hego" unterschlagen ;)

  • Der Chef hat entschieden, dass der PfÜB zu beantragen ist. Die Gegenseite handelt hartnäckig und vorsätzlich. Dies ist nicht das erste Mal, dass soetwas vorkam, sodass es hier wohl ums Prinzip geht. Ich muss nun den Antrag ausfüllen, aber leider hat mir immer noch niemand wegen meiner eigentlichen Fragen weitergeholfen. Mir ist eigentlich egal, ob es sich lohnt, diesen Antrag zu stellen oder wer da wen ärgern willl. Viel wichtiger ist mir, dass ich keinen Fehler mache und die Sache dann nach hinten los geht. Vielleicht könnt ihr da verstehen, warum ich mir nun die Finger wundtschreiben muss:

    Kommt es auf den Tag des Zahlungseingangs oder den Tag der Absendung des Geldes an?
    Wie sind die Zinsen genau zu berechnen? Ich berechne die Zinsen immer mit dem Rechner unter basiszinssatz.de. Muss ich hier als Anfangsdatum den Tag nennen, der im KfB steht oder einen Tag später? Und als Enddatum den Tag des Zahlungseingangs, einen Tag früher, einen Tag später oder einen anderen Tag?

    Na dann mal ran an die Arbeit (wie frustrierend :()

    Wie Bolleff schrieb, wird hier wohl ein HF-Rest offen sein zuzüglich Zinsen. Es ist alles gesagt: Es zählt der Tag, der im KfB drinsteht für den Beginn und es zählt der Tag der Gutschrift auf dem Konto. Was danach noch offen ist, ist halt offen. Die Zinsen laufen auf den Rest der HF weiter.

    Oder hat der Schuldner ausdrücklich angegeben, welcher Betrag worauf gezahlt wird? :gruebel:

  • (...) Weil der Schuldner unserem Mandanten auf der Nase herumtanzt und ihn immer wieder derart vorführt, stellt sich die Frage, ob man wegen 0,35 EUR bloßer Zinsforderung einen PfÜB beantragen kann/darf/soll? (...)


    (...) Mir ist eigentlich egal, ob es sich lohnt, diesen Antrag zu stellen (...).


    Das klang eingangs aber ein wenig anders :gruebel:;):D *klugscheiss*

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  • Der Schuldner ein Schnösel, der mit unter 20 Maßanzüge getragen hat (obwohl er sie sich nicht leisten konnte), hat für den GVZ auf die Terminsnachricht mitgeteilt, der Termin würde ihm nicht passen. Als er dann verspätet kam hat er mit dem Mann, dr gerade die Tür gewaltsam öffnete (sündhaft teures Edelstahlschloss), eine Prügelei in Erwägung gezogen, erkannte aber rechtzeitig den Gvz und den Durchsuchungsbeschluss. Großkotzig hielt er dem Gvz einen Scheck unter die Nase, der den Gvz nicht sonderlich beeindruckte, waren ja die Schlosserkosten und die Kosten für den Gvz hinzu gekommen. Eigentlich hatte er von dr HF nix bezahlt. Und nun das übliche. Leider waren seine Freunde alle nicht da, die hätten sich bestimmt köstlich amüsiert. Ich fand die Erzählung des Gvz jedenfalls erheiternd. (sollte in einen anderen Fred)

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