KFB gegen Gesellschafter einer GbR

  • Hallo,

    ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 788 ZPO auf dem Tisch. Es sollen Vollstreckungskosten gegen A festgesetzt werden. Der Titel lautet auf die "A und B GbR Inhaber A und B Gesellschaft bürgerlichen Rechts" - gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter A und B.
    Bei den geltend gemachten Vollstreckungskosten handelt es sich sowohl um Kosten nur gegen die GbR als auch gegen die Gesellschafter A und B einzeln.
    Haftet hier ein Gesellschafter persönlich für Vollstreckungskosten nur gegen die Gbr oder gegen den anderen Gesellschafter?

    Danke und LG Bebe79

  • Wenn der Titel nur gegen die GbR lautet, dann können evtl. ZV-Kosten, die aufgrund der ZV gegen die GbR erfolgt sind, auch nur gegen die GbR festgesetzt werden. Nur dann, wenn der Titel neben der GbR auch die Gesellschafter als weitere Schuldner ausweisen würde, wäre eine Festsetzung gegen diese möglich, da die Gesellschafter dann gesamtschuldnerisch für die Kosten der ZV mithaften (§ 788 Abs. 1 Satz 3 ZPO).

    Wie aufgrund dieses Titels, der sich ja nur gegen die (Außen-)GbR richtet, eine ZV auch gegen die Gesellschafter persönlich möglich gewesen sein soll, weiß ich nicht. Denn dafür hätte es eine entsprechende Verurteilung auch der Gesellschafter persönlich bedurft.

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