Hallo,
ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 788 ZPO auf dem Tisch. Es sollen Vollstreckungskosten gegen A festgesetzt werden. Der Titel lautet auf die "A und B GbR Inhaber A und B Gesellschaft bürgerlichen Rechts" - gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter A und B.
Bei den geltend gemachten Vollstreckungskosten handelt es sich sowohl um Kosten nur gegen die GbR als auch gegen die Gesellschafter A und B einzeln.
Haftet hier ein Gesellschafter persönlich für Vollstreckungskosten nur gegen die Gbr oder gegen den anderen Gesellschafter?
Danke und LG Bebe79