Die Mutter von drei minderjährigen Kindern vollstreckt rückständigen und laufenden Unterhalt.
Ein Kind wird volljährig und beansprucht seinen Unterhalt seit Volljährigkeit selbst.
Da für alle drei Kinder noch erhebliche Rückstände bestehen, stellt sich mir die Frage, ob das Kind auch die Unterhaltsrückstände beanspruchen kann, die auf das Kind vor der Volljährigkeit entfallen.