Säumniszuchläge/Zinsen

  • Ich bin ein wenig ratlos:
    Habe hier ein Insolvenzverfahren (IN) seit 03/2013. Gewerbesteuern wurden nicht gezahlt und die Rückstände erzeugte Säumniszuschläge. Nun hat das Finanzamt die Gewerbesteuernessbescheide für die Vorjahre verändert und ermäßigt.
    Muss ich jetzt die Säumniszuschläge dementsprechend absetzen? Im Zeitpunkt der Entstehung waren sie ja so gültig, aber nun?

    Kann mir da mal jemand aufs Pferd helfen?

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