Da habe ich mal ein Problem und dann taucht es auch gleich mehrfach auf....
Zum einen liegen mir Pfüb-Anträge vor in welchem 2 Gläubiger (minderjährige Kinder) aus zwei verschiedenen Urkunden Unterhaltsrückstände vollstrecken und
zum anderen Gläubiger welche gegen 2 Schuldner (Ehegatten) aus einer notariellen Urkunde einen Pfüb-Antrag gegen diverse Drittschuldner pfänden - zwar bezeichnet mit betreffend Schuldner zu 1. und zu 2.
ABER ich habe irgendwie Bauchschmerzen dabei, die so zu erlassen. Wobei ich mein ungutes Gefühl nicht begründen kann :-
Wie verfahrt ihr? Erlassen oder bestanden und jeweils einen weiteren Antrag verlangen?