Hallo zusammen.
Mir wird eine Erinnerung gemäß § 766 ZPO gegen die Ablehnung des Vollstreckungsauftrages des GVZ vorgelegt.
Der Gl. Vertr. beantragt den GVZ anzuweisen den Vollstreckungsauftrag auszuführen.
Bin ich dafür zuständig und wenn ja, worauf muss ich achten?
Vielen Dank vorab!