Hallo, ich habe eine Frage.
Hoffe ich bin hier richtig. Ich bin neu u. stelle mich gleich auch kurz vor.
1)Bei einem unterhaltspflichtigen Vater werden monatlich Pfändungsbeträge auf vier Kinder verteilt. Jedes Kind hat einen anderen und unterschiedlichen titulierten Anspruch gegenüber dem Vater. Der Rechtspfleger hat im Pfändungsantrag erklärt, dass jedem Kind 1/4 vom Pfändungsbetrag zusteht. Ist das so korrekt oder müsste der Pfändungsbetrag im Verhältnis der unterschiedlichen Unterhaltsansprüche der Kinder auf diese verteilt werden ? Die Pfändungsbeträge decken nur ein Teil der titulierten Unterhalte.
2)Eine weitere Frage:
Ein Kind für das wie oben gepfändet wird ist zwischenzeitlich volljährig geworden und nicht mehr priviligiert. Es steht somit den minderjährigen Geschwister im Rang nach. Ist der freigewordene 1/4 Anteil somit auf die priviligierten Kinder aufzuteilen, oder ist der freiwerdende Betrag an den Kindesvater zurück zu erstatten ? Schön wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte.
Grüße Pina1