Hallo zusammen.
Habe hier eine Antrag auf Erlass eines Pfübs liegen. Vollstreckungstitel ist ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Betreuungsgerichts. Dieser liegt in vollstreckbarer Ausfertigung nebst Klausel vor und wurde am 11.06.2013 an die Betreute (hier die Schuldnerin) zugestellt.
Der Anwalt als Gläubiger bittet nun zunächst um Weiterleitung des Titels an das Betreuungsgericht, zwecks Anfertigung des Rechtskraftvermerks nach Ablauf der Rechtsmittelfrist.
Meine Frage: Brauche ich den Vermerk denn überhaupt? Habe im Kommentar geschaut, aber eine Wartefrist gibt es doch in diesen Fällen nicht und mir reicht doch die vollstreckbare Ausfertigung aus oder?