Hilfe: Pfüb Herausgabe Kontoauszüge usw....

  • Hilfe, muss diese Woche Vertretung in der Zwangsvollstreckung machen....
    :confused:
    Zum Fall: Gläubiger beantragt Pfüb, Drittschuldner ist die Bank, beantragt ist die Vermittlung der Zustellung ohne Aufforderung nach 840 ZPO....soweit alles okay. Weiterhin soll angeordnet werden dass:

    1. der Schuldner diejenigen Sachen, bezüglich derer die Herausgabeansprüche des Schuldners gegen das Kreditinstitut gepfändet sind, herauszugeben hat;

    2. der Schuldner eine Abschrift der Kontoverträge herauszugebe hat;

    3. der Schuldner eine Abschrift aller Sparverträge herauszugeben hat;

    4. die laufende Herausgabe aller Kontoauszüge ab der Pfändung in ungeschwärzter Form.

    Zu Punkt 1. steh ich erst mal komplett aus dem Schlauch, Punkt 2. u. 3. lass ich mir gefallen wenngleich ich das auch recht weitgehend finde, bei Punkt 4. bin ich unschlüssig, zumindest aber die ungeschwärzte Form finde ich aber grenzwertig. Wie seht ihr das?

    (Falls es schon andere Foren zu dem Thema gibt, bitte kurzen Verweis (ohne doofe Kommentare). Ich weiss dass es ärgerlich ist, wenn einzelne Fragen mehrfach gestellt werden, obwohl das Thema an anderer Stelle bereits behandelt wurde. Ich hab aber heute wenig Zeit zum suchen, weil neben der Zwangsvollstreckung auch noch mein eigenes Referat (Familie und Rechtsantragstelle) weiterläuft.
    Danke)

  • Akzeptiere ich dennoch - die Nr. 1 streiche ich wegen Unbestimmtheit raus, die Kontoauszüge lasse ich aufgrund der BGH Rechtsprechungen notgedrungen drin, auch wenn die Begründungen mich nicht überzeugen.

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