Wir haben eine Immobilie (vermietete ETW) im Rahmen der Zwangsversteigerung verwertet, für welche wir auch das Zwangsverwaltungsverfahren betrieben haben. Nun liegt uns die Schlußrechnung des Verwalters vor. In dieser waren Kosten in Höhe von über 2.000,00 EUR auffällig, welche die Hausverwaltung gegenüber dem Zwangsverwalter für die Jahre 2010 und 2011 abgerechnet hat. Der Zwangsverwalter hat diese ausgeglichen. Die Zwangsverwaltung lief jedoch erst seit Mai 2012.
Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage dafür sagen? Ist der Verwalter verpflichtet, Kosten aus Gas, allgemein Strom, Wasser/Abwasser, Müll, Kaminfeger, Kontoführungsgebühren, Verwaltervergütung und Reparaturen für die Jahre VOR Einleitung der Zwangsverwaltung auszugleichen?
Wasser/Abwasser wurde durch die Gemeinde auch bevorrechtigt gem. Satzung zur Zwangsversteigerung angemeldet.