Genehmigung Abschluss Lebensversicherung

  • Hallo,

    ich mache noch nicht so lange Betreuungssachen und soll jetzt eine Geldanlage genehmigen.
    Es sollen 50.000 € zur besseren Verzinsung neu angelegt werden.
    Betreuer ist der Sohn der Betroffenen.

    Zur Anlage:
    Vorgelegt wird ein RenditeKombi Produkt
    - 15.000 € als Termineinlage für 6 Monate mit 4 % Zinsen
    - 25.000 € Anlage als Einmalzahlung in privater Rentenversicherung

    So, bezüglich des Terminsgeld ist das denke ich o.k., aber die Rentenversicherung macht mir sorgen.

    Die Betroffe ist 84 Jahre alt. Sie soll auch Versicherungsnehmerin sein, versicherte Person soll aber der Sohn, also der Betreuer, sein. Und zwar soll Rentenbeginn 2019 sein, ab diesem Zeitpunkt sollen an den Sohn eine garantierte vierteljährlich lebenslange Rente oder eine garantierte Kapitalabfindung gezahlt werden. Diese Zahlungen laufen dann natürlich auch nach dem Tod der Betroffenen weiter.

    Jetzt frage ich mich natürlich, was die Betroffene davon hat. Der Betrag von 25.000 € ist fast die Hälfte des Vermögens der Betroffenen. Der Betreuer erhält diesen Betrag doch quasi geschenkt, oder??? Angenommen, die Betroffene stirbt jetzt und jemand anderes als der Sohn wird Erbe, das Geld ist dann ja weg..

    Oder sehe ich das falsch?

  • in der dritten Zeile von unten sind die Worte "quasi" und ", oder???" zu entfernen und die Antwort liegt offen zu Tage.

    Antwort auf die Frage: Nein :)

  • Die Angelegenheit ist auch im Lichte des Umstands zu beurteilen, dass es sich um einen befreiten Betreuer handelt.

    :confused:

    Soweit kein Vertretungsausschluss und bereits geschehen: wirksam aber ungenehmigt. ggf. Rückabwicklung auf Kosten des Sohnes....kann man aber vertagen bis das Geld gebraucht wird, laufende Auszahlungen auf's Betreutenkonto umschreiben lassen...es ginge noch viel oder auch nicht...

    Falls noch nicht passiert weil Bank fälschlicherweise Genehmigung verlangt anstatt Eränzungsbetreuer: auch egal, weil noch gar nix passiert.

    Vom Studium des Freds nebenan rate ich in diesem Fall ab, weil das hier eher nach ner linken Nummer aussieht, was aber abzuklären wäre ;)

  • Der Betreuer kann weder sich noch eine Dritte Person als Bezugsberechtigten (ohne Gegenleistung) wirksam einsetzen. Der LV /RV-vertrag ist und bleibt auch mit Erg.betreuer und Genehm. unwirksam. Klick. Die Vers.leistung fällt in den NL. Als versicht. Person kann jeder eingesetzt werden, da das nur heißt, dass auf Grund eines diese Person betreff. Ereignisses, z.B. deren Tod, die Versicherung leistungspflichtig ist.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Also der Betreuer hat die Eröffnung dieser Anlage bereits bei der Bank im Februar unterschrieben. Das wurde jetzt auch nur bekannt, weil hier bekannt war, dass er eine Neuanlage geplant hatte und dann nach dem Sachstand diesbezüglich angefragt wurde. Also gehe ich davon aus, dass das bei der Bank so durchging, ohne Ergänzungsbetreuer und ohne Genehmigung.

    Wie sollte ich denn jetzt am besten vorgehen? Ich werde den Betreuer natürlich darauf hinweisen, dass das so nicht geht. Kann ich darauf bestehen, dass der Vertrag rückabgewickelt wird?

  • Ach, und nochmal zur Klarstellung, die Überschrift ist leider falsch, es handelt sich um eine Rentenversicherung, die Rente soll der Sohn bekommen

  • Am einfachsten und billigsten für alle Beteiligten:

    Betreuer anweisen das Ding abzuändern:

    Rente wird an d. Betreute ausbezahlt, Drittbezug bei Tod bleibt offen.

    Aktenvermerk, dass das Ding nicht genehmigt ist, ggf. auf Wunsch Zurückweisungsbeschluss fertigen für Beschwerde.


    Hier nun genau festzustellen was nun genau alles wirksam oder unwirksam ist und was die Bank nun frisst, oder worauf die Bank beharrt und wie und durch wen das durchzusetzen wäre....und wer weiß wie die Gerichte dann entscheiden würden :gruebel:

  • Funktioniert eine Umschreibung hier denn überhaupt? Die hatten den Rentenbeginn für den Betreuer aufgrund seines Alters festgesetzt, die Betroffene ist ja schon 84...

    Vielleicht müsste am besten versucht werden, den gesamten Vertrag aufzulösen.

  • müsste man abklären, kommt in erster Linie auf die Bank an, falls das ganze in einem Zivilprozess Bank gegen Betreute enden würde ist der Ausgang ungewiss.

    Den Schaden, so es denn zu einem solchen kommt, was auch noch nicht feststeht, hätte dann jedenfalls erstmal die Betreute, weil diese die Geschäftspartnerin der Bank ist, was dann in einem zweiten Schritt beim Betreuer zu holen bleibt ist fraglich.

    Wie gesagt das einfachste und billigste wäre wenn Bank/Versicherung und Betreuer hier insoweit zusammenwirken um die Sache für die Betreute günstig und genehmigungsfähig auszugestalten.

    Auf alle Fälle auch mal Richtervorlage wg. Betreuereigung.

  • Ich habe eine Akte übernommen und bei der Prüfung der RL stelle ich nun fest, dass -schon während die Betreuung ein paar Jahre lief- die Betreuerin eine LV abgeschlossen hat für den Betreuten und bei Todesfall sie die Begünstigte ist. Der Betroffene zahlt monatlich 35,- €
    Die Betreuerin ist zwar verwandt, aber ist keine befreite Betreuerin. 1822 Nr. 5 BGB ist ja von der Betreuung gemäß § 1908 i BGB nicht erfasst. Hab ich jetzt ein Brett vor dem Kopf (wahrscheinlich ja). Aber wonach hätte das (nach meiner Ansicht) genehmigt werden müssen? Sorry, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch.
    Kann mir bitte jemand davon runter helfen?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • würde ich auch so sehen und entsprechend die Akte dem Richter vorlegen, mit der Bitte einen Ergänzungsbetreuer einzusetzen, der die Rechte des Betreuten gegen die Betreuerin bezüglich des Vertrages geltend machen kann. (Rückabwicklung, Schadenersatz etc. )

    Denn zumindest für die Einsetzung der Betreuerin bei Todesfall besteht kein Raum. Auch ist eine LV, die bei Erleben auszahlt eine Geldanlage, die zu genehmigen gewesen wäre.

  • Mein geplanter Post hat sich erledigt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich danke Euch! Kommt gut durch diesen heißen Tag!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • die Betreuerin eine LV abgeschlossen hat für den Betreuten und bei Todesfall sie die Begünstigte ist. Der Betroffene zahlt monatlich 35,- €

    Wie? Trifft nicht zu? Ist mein Hirn durchgegart? Das ist doch genau der Fall?

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

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