Hallo,
ich mache noch nicht so lange Betreuungssachen und soll jetzt eine Geldanlage genehmigen.
Es sollen 50.000 € zur besseren Verzinsung neu angelegt werden.
Betreuer ist der Sohn der Betroffenen.
Zur Anlage:
Vorgelegt wird ein RenditeKombi Produkt
- 15.000 € als Termineinlage für 6 Monate mit 4 % Zinsen
- 25.000 € Anlage als Einmalzahlung in privater Rentenversicherung
So, bezüglich des Terminsgeld ist das denke ich o.k., aber die Rentenversicherung macht mir sorgen.
Die Betroffe ist 84 Jahre alt. Sie soll auch Versicherungsnehmerin sein, versicherte Person soll aber der Sohn, also der Betreuer, sein. Und zwar soll Rentenbeginn 2019 sein, ab diesem Zeitpunkt sollen an den Sohn eine garantierte vierteljährlich lebenslange Rente oder eine garantierte Kapitalabfindung gezahlt werden. Diese Zahlungen laufen dann natürlich auch nach dem Tod der Betroffenen weiter.
Jetzt frage ich mich natürlich, was die Betroffene davon hat. Der Betrag von 25.000 € ist fast die Hälfte des Vermögens der Betroffenen. Der Betreuer erhält diesen Betrag doch quasi geschenkt, oder??? Angenommen, die Betroffene stirbt jetzt und jemand anderes als der Sohn wird Erbe, das Geld ist dann ja weg..
Oder sehe ich das falsch?