Hallo,
habe folgendes Problem:
Jugendamtsurkunde für Volljährige. Unterhaltsschuldner hat Abänderungsklage eingereicht. Beschluss ergangen, dass ZV aus Jugendamtsurkunde eingestellt wird gegen Sicherheitsleistung von 3.000,00 €.
Im Verfahren ist sodann ein Beschluss ergangen, dass Jugendamtsurkunde abgeändert wird und der Unterhaltsschuldner weniger Unterhalt und für 12 Monate aus der Vergangenheit keinen Unterhalt zahlen muss.
Sofortige Wirksamkeit wurde leider nicht angeordnet.
Gegner hat nun Beschwerde gegen AG-Beschluss eingelegt und verlangt Sicherheitsleistung + Jugendamtsurkunde heraus.
Hat er ein Herausgaberecht und wenn ja, auf welchen § FamFG/ZPO kann er sich da stützen?
Danke für schnelle Hilfe
Gruß stoner36
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