Ich finde es passt nicht zur allgemeinen Diskussion um die neuen Formulare, da der Gläubiger an sich alles richtig gemacht hat, deshalb neues Thema:
Gläubiger beantragt PfÜB mit dem neuen Formular, Seite 7 (Anordnungen des Gerichts) fehlt.
Wir beachten den PfÜB und legen zur Klärung Erinnerung ein, schließlich könnte ja eine gerichtliche Anordnung getroffen sein.
Nach drei Monaten dann der Nichtabhilfebschluss und Zurückweisung der Erinnerung mit der Begründung, dass sich nach gerichtlicher Prüfung und Feststellung der Mangel nicht ausgewirkt habe, da auf der fehlenden Seite keine gerichtlichen Anordnungen erfolgt seien!!
Und dem Drittschuldner werden dann noch die Kosten auferlegt!!
Woher soll denn der Drittschuldner das wissen? Was wenn eine Anordnung getroffen gewesen wäre?
Meines Erachtens hätte der Beschluss aufgehoben werden müssen. Oder liege ich hier falsch?