Ich hab ein Vergleich des Familiengerichts voliegen, in dem sich die Gegenseite verpflichtete, es zu unterlassen unsere Mandantin zu belästigen.
Da sich Gegenseite nicht an die Verpflichtung hält, soll jetzt Ordnungsgeld/- haft beantragt werden.
Bei der Vorbereitung gerate ich jetzt aber ins Schleudern:
Lt. Gesetz müssen die allgem. ZV-Voraussetzunge vorliegen - das Gericht erteilt jedoch keine Klausel, da kein vollstreckungsfähiger Inhalt vorliegt.
Nach § 890 muß eine Androhung vorausgehen, lt. Kommentar entfällt bei einem Vergleich die Androhung.
Kann ich jetzt direkt mit dem Vergleich - ohne Klausel, Zustellnachweis und Androhung - einen Ordnungsgeldbeschluß beantragen. Oder muß zumindest die Zustellung nachgewiesen sein?
Danke für Hilfe